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Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 17 „Schaalaer Kaserne“ - 5. Änderung in einem Teilbereich im Verfahren gemäß § 13a BauGB
Mit Beschluss vom 29. Februar 2024 hat der Stadtrat der Stadt Rudolstadt das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Schaalaer Kaserne“ im Teilbereich nördlich der Theodor-Neubauer-Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) eingeleitet (Beschluss Nr. 159/2023). Ziel der Planänderung ist die städtebaulich verträgliche Nachnutzung der gewerblich genutzten Bausubstanz. Der Teilbereich wird begrenzt durch:
- den Schaalbach im Westen,
- die Theodor-Neubauer-Straße im Süden,
- die westliche Grenze der Wohnbebauung Theodor-Neubauer-Straße 34 sowie Schopenhauerstraße 3, 3a und 5 im Osten sowie
- die südliche Grenze der Grundstücke Keilhauer Straße 27 und 33 im Norden.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 29. Februar 2024 zudem den Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie dessen Begründung gebilligt und die Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes sowie dessen Begründung in der Fassung vom 18. Januar 2024 werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit vom
15. März 2024 bis einschließlich 19. April 2024
auf den Internetseiten der Stadt Rudolstadt (www.rudolstadt.de/stadt/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ergänzend werden die Unterlagen des Änderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im o. g. Zeitraum in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt, Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Sonnabend 09:00 bis 12:00 Uhr
Für die Unterrichtung und Erörterung zu den Auswirkungen der Planung steht der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden zur Verfügung. Während der Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: planung@rudolstadt.de. Gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, sind die Angabe zum Namen und zur Anschrift des Verfassers erforderlich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. §§ 3 und 4a BauGB. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Reichl
Bürgermeister