Die Ausschüsse des RUdolstädter Stadtrates

Der Stadtrat hat zu seiner Entlastung vier ständige und beschließende Ausschüsse gebildet.

Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse werden in der Geschäftsordnung geregelt. Die beschließenden Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten anstelle des Stadtrats. Unabhängig davon kann der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten und Entscheidungen im Einzelfall an sich ziehen und Beschlüsse aufheben oder ändern. Die Ausschussbeschlüsse sind denen des Stadtrats gleichwertig und sind für die Stadtverwaltung bindend.

Ansprechpartner

Büro des Stadtrates
Telefon. 03672 486-121
Fax. 03672 486-127
E-Mail. stadtrat@rudolstadt.de

Sachkundige Bürger

Der Stadtrat kann durch Beschluss in die Ausschüsse (ausser dem Hauptausschuss) neben den Stadtratsmitgliedern auch andere, höchstens neun wahlberechtigte Personen mit beratenden Aufgaben berufen.

Bei der Besetzung der Ausschüsse mit sachkundigen Bürgern hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen; soweit Fraktionen bestehen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Für die Berechnung ist das Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden. Die Zugehörigkeit des Bürgermeisters bzw. seines Stellvertreters zu einer Partei oder Wählergruppe bleibt dabei unberücksichtigt.