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➸ Anlage Lageplan der externen Kompensationsmaßnahme
➸ Beteiligungsformblatt Öffentlichkeit
➸ Beteiligungsformblatt Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan Nr. 21 „Volkstedter Leite“ (5. Änderung) der Stadt Rudolstadt im Teilbereich des Sondergebietes SO „Sport und Freizeit“ - Öffentliche Auslegung des Entwurfes
Mit Beschluss vom 08. Mai 2025 hat der Stadtrat der Stadt Rudolstadt das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Volkstedter Leite“ im Teilbereich des Sondergebietes SO „Sport und Freizeit“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) eingeleitet (Beschluss Nr. 2/2025 1. Ergänzung). Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die städtebaulich verträgliche bauliche Erweiterung des bestehenden Fitnesscenters i.V.m. der Ergänzung der zulässigen Nutzungen.
Der Teilbereich der Planänderung wird begrenzt durch:
- die Hugo-Trinckler-Straße im Westen und Südwesten,
- den Wirtschaftsweg im Osten sowie
- die südliche Grenze des SO „Klinik“ (Flugbetriebsfläche) im Norden.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 08. Mai 2025 zudem den Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie dessen Begründung gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Lageplan der externen Kompensationsmaßnahme in der Fassung vom 15. April 2025 werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit vom
10. Juni 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025
auf der Internetseite der Stadt Rudolstadt (www.rudolstadt.de/stadt/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ergänzend werden die Unterlagen des Änderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im o. g. Zeitraum an einer leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt, Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Sonnabend 09:00 bis 12:00 Uhr
Für die Unterrichtung und Erörterung zu den Auswirkungen der Planung steht der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden zur Verfügung. Während der Veröffentlichungsfrist (Datum: Posteingangsstempel) können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: planung@rudolstadt.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden, z. B. durch Posteinwurf in die Urne im Bürgerservice oder an folgende Adresse: Stadt Rudolstadt, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 7 in 07407 Rudolstadt.
Gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Im beiliegenden Übersichtsplan (ohne Maßstab) ist zur allgemeinen Information die ungefähre Lage des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung (rot umrandet) sowie der externen Kompensationsmaßnahme (blau umrandet) dargestellt.