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➸ Lärmaktionsplan (Stufe 4) Entwurf
Lärmaktionsplan (Stufe 4) für die Stadt Rudolstadt - Öffentliche Auslegung des Entwurfes
Der für die Stadt Rudolstadt erarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) wird nach § 47d Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit vom
04. März 2024 bis einschließlich 02. April 2024
auf den Internetseiten der Stadt Rudolstadt (www.rudolstadt.de/stadt/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung) bereitgestellt. Zusätzlich werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt, Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Für die Unterrichtung und Erörterung zum Lärmaktionsplan steht der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Lärmaktionsplans schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: planung@rudolstadt.de.
Reichl
Bürgermeister