Lärmaktionsplan (Stufe 4) für die Stadt Rudolstadt - Öffentliche Auslegung des Entwurfes

04. März 2024 bis einschließlich 02. April 2024

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Formblatt Beteiligung

 

Lärmaktionsplan (Stufe 4) für die Stadt Rudolstadt - Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Der für die Stadt Rudolstadt erarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) wird nach § 47d Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit vom

04. März 2024 bis einschließlich 02. April 2024

auf den Internetseiten der Stadt Rudolstadt (www.rudolstadt.de/stadt/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung) bereitgestellt. Zusätzlich werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt, Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch und Freitag        von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag                                                von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Für die Unterrichtung und Erörterung zum Lärmaktionsplan steht der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Lärmaktionsplans schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: planung@rudolstadt.de.

Reichl

Bürgermeister