Zusammenkünfte bei öffentlichen Osterfeuern bleiben untersagt

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes weist nochmals daraufhin, dass laut § 13 der geltenden Thüringer Verordnung Veranstaltungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum nach wie vor untersagt sind.

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes weist nochmals daraufhin, dass laut § 13 der geltenden Thüringer Verordnung Veranstaltungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum nach wie vor untersagt sind. Dies schließt insbesondere das gesellige Beisammensein im Rahmen von Osterfeuern ein, die vielerorts schon aufgebaut wurden.

„Gerade an Feiertagen fällt es uns allen nicht leicht, die geltenden Kontaktbeschränkungen weiter einzuhalten, aber es ist wichtiger denn je! Wir sind an einem besonders kritischen Punkt in der Pandemie und müssen sehr wachsam sein, damit unser Gesundheitssystem nicht über die Belastungsgrenze hinaus gefordert wird und die Schulen und Kindergärten geöffnet bleiben können“, appelliert Wolfram.

Auch über die Osterfeiertage sind viele Teststellen im Landkreis geöffnet, in denen sich Bürgerinnen und Bürger kostenfrei auf das Sars-CoV-2-Virus testen lassen können. Alle Informationen zu den Teststellen und Öffnungszeiten finden Sie unter corona.rudolstadt.de auf unseren Seiten.

Quelle. Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt