Liebe Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt Rudolstadt,
liebe Anwohner im Gebiet der Altstadt,
das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerk, wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) ist über das ohnehin für das Jahr bestehende, allgemeine Abbrennverbot hinaus, auch am
31. Dezember 2011 bis 01. Januar 2012
im Bereich der historischen Altstadt und um den Gebäudekomplex des Schlosses Heidecksburg verboten.
Eine entsprechende, vom Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz erlassene Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Stadt Rudolstadt Nr. 21/2011 vom 14. Dezember 2011 bekannt gemacht.
Das Gebiet der historischen Altstadt, für das dieses Verbot gilt, ist auf der Karte (siehe Abbildung) rot begrenzt eingezeichnet.
Das einmalige historische Erscheinungsbild unserer Altstadt mit dem Schlossensemble, der Andreaskirche und dem ehemaligen Stadtschloss Ludwigsburg gehört zu den schönsten Stadtbildern Thüringens. Aufgrund der engen Bebauung, der Zugänglichkeit und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes als auch ein sehr großes potentielles Schadensausmaß im Brandfall.
Wir möchten Sie bitten, sich ebenso wie bereits zum Jahreswechsel 2010/2011 an das verfügte Abbrennverbot für Feuerwerkskörper zu halten und gegebenenfalls andere Einwohner oder Gäste darauf hinzuweisen.
Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Silvesterfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Ihre Stadtverwaltung Rudolstadt
Abbildung: Stadtplanauszug mit Feuerwerkskörperverbotszone