Hinweise zur Räum- und Streupflicht

Infolge der Schneefälle der letzten Tage und der damit verbundenen, zum Teil erheblichen Verkehrsbehinderung ist der Winterdienst wieder in den Blickpunkt der Öffentl

Infolge der Schneefälle der letzten Tage und der damit verbundenen, zum Teil erheblichen Verkehrsbehinderung ist der Winterdienst wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit getreten.
Wie jedes Jahr möchte die Stadtverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Grundstückseigentümer laut "Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Rudolstadt" vom 20.08.2008 zum Winterdienst auf Gehwegen verpflichtet sind. Das betrifft sowohl die Schneeräumung auf den Gehwegen vor den Grundstücken als auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg wechselt die Pflicht von Jahr zu Jahr. Zum Beispiel ist in Jahren mit gerader Endziffer (also 2010) durch die Verpflichteten der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke der Winterdienst durchzuführen.

Eine Frage, die immer wieder an die Verwaltung herantragen wird, ist:

 

Wann ist zu räumen und zu streuen?

Während der Nachtstunden besteht regelmäßig keine Räum- und Streupflicht. Die Wege sind ausschließlich für den normalen Tagesverkehr zu sichern. Der Beginn ist im Allgemeinen die Zeit bis etwa 7:00 Uhr morgens, wobei an Sonn- und Feiertagen von 8:00 - 9:00 Uhr ausgegangen werden kann. Der Tagesverkehr endet in den Abendstunden etwa zwischen 20:00 und 22:00 Uhr.

Die Pflicht zum Winterdienst sollte von allen Bürgerinnen und Bürgern ernst genommen werden. Kommt es durch Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht zu einem Unfall, ist im Rahmen der Haftung mit erheblichen Folgekosten zu rechnen, andererseits können Zuwiderhandlungen gegen die städtische Reinigungssatzung als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf und sollte der Umwelt zuliebe nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände Verwendung finden. Ein übermäßiger Einsatz von Auftausalzen kann auf Gehwegen mit Betonplatten oder Betonsteinpflaster dieses so schädigen, dass die vorgesehene Haltbarkeit stark gemindert wird. Leider wird immer wieder beobachtet, dass speziell für den Winterdienst gebundene Firmen sich darüber hinwegsetzen und "vorsorglich" Unmengen Salz zum Einsatz bringen.

Auf den innerörtlichen Straßen führt im Allgemeinen der Bauhof den Straßenwinterdienst durch. Da die Räum- und Streukapazitäten beschränkt sind, werden die Straßen nach Dringlichkeit eingeordnet. Oberste Priorität haben natürlich die Bundes- und Landstraßen aber auch die Strecken für den Öffentlichen Personennahverkehr. So ist sicherlich verständlich, dass bei extremen Witterungsverhältnissen wie Dauerschneefall der Bauhof nicht in der Lage ist, alle Straßen im Stadtgebiet zu räumen. Die Verkehrsteilnehmer sollten sich daher nicht nur auf den "Räum- und Streuservice" der Straßenbauverwaltung verlassen, sondern sich mit der erforderlichen Sorgfalt den gegebenen Verhältnissen anpassen.