Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hat zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung erlassen. Für Rudolstadt gilt: Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind in den Ortsteilen Rudolstadt-Stadt, Oberpreilipp, Unterpreilipp, Cumbach, Volkstedt und Schwarza verpflichtend aufzustallen.
Die Tiere sind in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, seitlich gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtungen zu halten. Netze oder Gitter sind zulässig, wenn die Abdeckung nach oben eine Maschenweite von höchstens 25 mm hat.
Die Aufstallungspflicht gilt zugleich für weitere Gebiete im Landkreis; die Zone ist in einer Anlage kartografisch dargestellt. Für nicht aufgeführte Ortsteile besteht keine Aufstallungspflicht.
Alle Geflügelhalterinnen und -halter, die ihre Bestände bislang nicht gemeldet haben, müssen dies unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) anzeigen. Kontakt: veterinaeramt@kreis-slf.de, 03672 823-732.
Die Allgemeinverfügung wurde am 06.11.2025 auf www.kreis-slf.de bekannt gemacht und tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die sofortige Vollziehung ist angeordnet; die Verfügung gilt bis auf Weiteres und steht unter Widerrufsvorbehalt.
Hintergrund sind bestätigte HPAI-(Geflügelpest)-Nachweise in Thüringen, u. a. mehrere Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen im Oktober 2025 sowie positive Befunde bei Wildvögeln. Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Eintragsrisiko durch Wildvögel seit dem 20.10.2025 als hoch. Besonders Gewässerbereiche wie Saale und Hohenwartestausee erhöhen das Risiko, weshalb präventive Maßnahmen notwendig sind.
Zuwiderhandlungen gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest sind unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.
Die Stadtverwaltung Rudolstadt bittet alle Geflügelhaltenden um konsequente Umsetzung der Aufstallung und der Biosicherheitsmaßnahmen. Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Anlaufstellen des Landratsamtes zur Verfügung.
Allgemeinverfügung als Download