Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 (Aktenzeichen 5 E 189/24 Ge) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Beschwerde einer Grundstücksanliegerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 24. April 2024 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Gera hatte bereits im April 2024 den gerichtlichen Antrag auf einen einstweiligen Baustopp für das Projekt „Rendezvoushaltestelle“ zurückgewiesen.
Mit der erst am 21. Februar 2025 verkündeten Entscheidung des OVG können die Projektpartner, der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Saale-Orla, das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, die Kombus Verkehr GmbH sowie die Stadt Rudolstadt nun die Planungen abschließen und mit der Realisierung der Verknüpfungshaltestelle am Kreisverkehr Schwarza beginnen. Das OVG Weimar hat den Bedarf, die Ziele und das planerische Vorgehen der Stadt bestätigt und als rechtmäßig anerkannt. Mit der Zusammenlegung der bisherigen drei Haltestellen zu einem Verknüpfungspunkt in der Saalfelder Straße im Ortsteil Schwarza ist der Weg frei für einen leistungsfähigen und kurz getakteten Nahverkehr im gesamten Städtedreieck.
Im März erfolgen nun die Abstimmungen mit den Grundstücksanliegern über die konkret geplanten Baumaßnahmen. Ziel ist der Baubeginn dieses für den ÖPNV im Städtedreieck wichtigen Projekts Ende Juli dieses Jahres.