Auf Grund der Änderung zum Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt, möchte das Ordnungsamt Rudolstadt folgende Hinweise geben.
Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung) vom 02. März 1993 (GVBl. S. 232), zuletzt geändert durch Art.1 Zweite ÄndVO vom 28.10.2009 (GVBl. S. 767) wurde für das Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt festgelegt, dass im Zeitraum vom 06.04.-17.04.2010, montags bis samstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, trockener und unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf einem nicht gewerblich genutzten Grundstück anfällt, verbrannt werden darf.
Das Verbrennen ist nur außerhalb bebauter Ortsteile (im sog. Außenbereich) zulässig.
Weitere Information und Mindestabstände erfahren Sie beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt oder im Amtsblatt vom 10.03.2010.
Wir möchten alle Bürger dazu anhalten vor dem Abbrennen von Strauch- und Baumschnitt zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und bitten Sie zur Vermeidung von Fehlalarmierungen der Feuerwehr, das Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt weiterhin im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt (Telefon: 03672/ 486320 bis 486328) telefonisch und gebührenfrei anzuzeigen.
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