Claudia Schönfeld von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten stellt den Antrag zum UNESCO-Welterbe für die Thüringer Residenzlandschaft vor. Foto: Michael Wirkner

Stiftungsdirektorin Doris Fischer. Foto: Michael Wirkner

Bürgermeister Jörg Reichl begrüßt die Gäste. Foto: Michael Wirkner

Langer Weg zum Welterbe

Welterbeantrag im Löwensaal vorgestellt

Welterbeantrag im Löwensaal vorgestellt

Rudolstadt und sieben weitere Städte und ihre Residenzschlösser wollen als Thüringische Residenzlandschaft UNESCO-Welterbe werden. Doch wie sieht der Weg dorthin eigentlich aus? Welcher Weg ist bereits gegangen? Diese Fragen erläuterte am vergangenen Mittwochabend im Löwensaal Claudia Schönfeld vom Welterbe-Kompetenzzentrum unter dem Dach der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, die gemeinsam mit ihrer Kollegin Astrid Ackermann einen Antrag für die deutsche Tentativliste (Anmeldeliste) erarbeitete und im vergangenen Oktober bei der Kultusministerkonferenz der Länder einreichte.

Seit 1972 ist die UNESCO ratifiziert Welterbestätten zu ernennen und Kultur- und Naturgüter von „außergewöhnlichem universellem Wert“ zu schützen. Dies können immobile Orte, Ensembles oder Denkmäler sein. Aktuell gibt es bereits 1154 Welterbestätten weltweit.
Doch wie passt hier die Thüringer Residenzlandschaft hinein und was ist ihr außergewöhnlicher Wert für die Menschheit? Im Antrag geht es vor allem darum, zu zeigen, dass die Thüringische Residenzlandschaft ein Abbild der territorial kleinteiligen und polyzentrischen Struktur des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation darstellt, wie es von der frühen Neuzeit bis zu seinem Ende 1806 als politisches System der Rechtssicherheit und Friedenswahrung im Zentrum europäischer Mächte fungierte. Nur in Thüringen sind diese Verwaltungsstrukturen bis heute erhalten, nachvollziehbar und erlebbar. Die besondere Authentizität und die Integrität der Standorte sind dabei besonders hervorzuheben.

Aktuell erklärtes Ziel sei es laut Stiftungsdirektorin Doris Fischer, dass man es nun auf die deutsche Tentativliste komme. Damit verbunden ist zunächst ein nationaler Wettbewerb, bei dem alle interessierten Stätten von einem unabhängigen Fachbeirat begutachtet werden. Auf Grundlage seiner Empfehlungen entscheiden die für Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder im Herbst 2023 über die Zusammensetzung der deutschen Tentativliste. Im Falle eines positiven Votums darf sich die Thüringische Residenzlandschaft dann als deutscher Kandidat für die UNESCO-Welterbeliste bewerben. Bis zu einer Entscheidung können jedoch noch viele Jahre vergehen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite der Stiftung: https://www.thueringerschloesser.de/auf-dem-weg-zum-welterbe/

 

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