Neue Allgemeinverfügung des Landkreises veröffentlicht

Lockerungen in aktueller Warnstufe 2 beschlossen

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt befindet sich nach der aktuellen Einordnung des Freistaates in der Corona-Warnstufe 2. Damit sind nach der am Montag in Kraft getretenen neuen Landesverordnung zusätzliche Lockerungen möglich. „Selbstverständlich nutzen wir den kleinen Spielraum für unsere Bürgerinnen und Bürger, die Freizeiteinrichtungen und die Wirtschaft“, betonte Landrat Marko Wolfram.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises wurde heute veröffentlicht und tritt am Donnerstag, 10. Februar, in Kraft. So gilt ab Donnerstag für viele Bereiche eine 3G statt der bisherigen 2G-Regelung. Dies betrifft: touristische Übernachtungsangebote, Museen, Bibliotheken, Büchereien und ähnliche Angebote der Freizeitgestaltung, Flug-, Jagd- und Hundeschulen und Solarien. Für Schwimmbäder, Thermen und Saunen und Spielhallen gilt ab Donnerstag 2G statt bisher 2G-Plus.

Orchesterproben mit Blasinstrumenten sowie Chöre können ab Donnerstag ebenfalls unter 2G-Bedingungen musizieren statt wie bisher 2G-Plus. Erleichterungen gibt es außerdem für den Sport: unter freiem Himmel gilt für Fitnessstudios, Tanzschulen, den Freizeitsport sowie den organisier-ten Sport (Vereinssport) 3G statt bisher 2G. Die gleichen Angebote in geschlossenen Räumen sind jetzt unter 2G statt 2G-Plus Regeln möglich. Die weiteren Regelungen betreffen im Wesentlichen die Personenzahlen bzw. Kapazitätsgrenzen bei Kontakten sowie bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen.

„Ich hätte mir eine vollständige Aufhebung der G-Regelungen und nur noch eine Maskenpflicht für den Einzelhandel gewünscht. Leider gibt die Landesregelung das nicht her. Ich erwarte, dass diese Lockerung mit der nächsten Landesverordnung eintritt“, sagte Landrat Marko Wolfram.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises tritt mit Ablauf des 2. März 2022 außer Kraft.

Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie hier herunterladen.

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt