Stadt schränkt Zugang zu ihren Einrichtungen ein

Mindestens 3G-Regel verpflichtend

Mindestens 3G-Regel verpflichtend

Wegen der aktuell stark steigenden Infektionslage schränkt die Stadtverwaltung den Zugang zu Rathaus, Bürgerservice und ihren nachgeordneten Einrichtungen ein. Ab Mittwoch, den 17.11.2021 gilt für den Zugang mindestens die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).

Für die Abteilungen der Stadtverwaltung ist eine vorherige Terminvereinbarung verpflichtend. Auf der Webseite www.abteilungen.rudolstadt.de finden Interessierte alle Kontaktdaten der Abteilungen. Für die Angebote des Bürgerservice ist über die 3G-Regel hinaus keine weitere Terminvergabe nötig. Termine werden aber auch hier empfohlen, um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden. Selbsttests sind vor Ort möglich.

Auch in den nachgeordneten Einrichtungen wie Tourist-Information, Stadtbibliothek, Altes Rathaus und Schillerhaus gelten ab sofort Zugangsregelungen per 3G. Testmöglichkeiten bestehen vor Ort nicht. Für Veranstaltungen gilt weiterhin nur die 2G-Regel. Hier erfolgt zusätzlich eine Kontaktnachverfolgung per Kontaktformular oder Luca-App.

Michael Wirkner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit