Ausweitung der 2G-Regel in der Stadtverwaltung

Nach Allgemeinverfügung des Landkreises

Der Landkreis hat als zuständige Gesundheitsbehörde mit der Allgemeinverfügung vom 18.11.2021 und Gültigkeit ab dem 19.11.2021 die 2G-Regel für viele öffentliche Bereiche und Einrichtungen eingeführt. Daher dürfen neben Veranstaltungen ab sofort das Schillerhaus und die Stadtbibliothek generell nur noch mit 2G-Nachweis betreten werden. Gleiches gilt für Löwensaal und saalgärten. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr beziehungsweise nicht eingeschulte Kinder. Bei Schülern bis zum 18. Lebensjahr reicht ein Testnachweis, beispielsweise über die regelmäßigen Testungen an Schulen. Für die Stadtverwaltung, Rathaus und Bürgerservice, gilt weiter die 3G-Regel.

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