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Falschparken teils deutlich teurer

Neuer bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog in Kraft getreten

Neuer bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog in Kraft getreten

Wie den Medien in den letzten Tagen zu entnehmen war, wurde am 19.10.2021 die Änderung des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) veröffentlicht, welcher am 09.11.2021 in Kraft trat. Diese bundeseinheitlichen Verwarn- beziehungsweise Bußgelder, die zum Teil deutlich höher ausfallen als in der Vergangenheit, sind deshalb seit dem 09.11.2021 durch die Ordnungsbehörde anzuwenden. Aus diesem Grund weist die Stadt Rudolstadt auch im Hinblick auf die anstehende Zeit der Weihnachtsmärkte auf die zahlreichen Parkplätze in Zentrumsnähe hin, die beispielsweise am Bahnhof, in der Glockenstraße, der August-Bebel-Straße und der Albert-Lindner-Straße kostengünstig für einen Euro am Tag zur Verfügung stehen. Die Stadt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste insbesondere anlässlich der bevorstehenden Märkte, aber auch im Alltag Gehwege, Radwege, Feuerwehrzufahrten und enge Gassen frei zu halten, um der Feuerwehr und den Rettungskräften genug Raum für ihre lebensrettenden Einsätze zu lassen. Um dies zu gewährleisten, wird auch an den Wochenenden und bis in die Abendstunden an den Dezemberwochenenden der Verkehrsüberwachungsdienst im Einsatz sein.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit