Der Unimog des Bauhofs der Stadtverwaltung Rudolstadt ist neben drei Multicars und zwei Handstreutrupps im Winterdienst unterwegs. Foto: Michael Wirkner

Sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, können auch mal Nebenstraßen, wie hier im Rudolstädter Ortsteil Groschwitz, geräumt werden. Foto: Michael Wirkner

Mit dem Unimog gegen Eis und Schnee

Bauhof sichert Winterdienst der Stadt ab

Bauhof sichert Winterdienst der Stadt ab
 

Fast hat man sich in den Niederungen des Saaletals damit abgefunden, dass sich hierher keine Schneeflocke mehr verirren wird. Da sind die aktuellen Winterverhältnisse in Rudolstadt schon fast überraschend. Der Rudolstädter Bauhof ist dieser Tage verstärkt mit dem Winterdienst beschäftigt. Die Grundlage für dessen Einsatz ist der Winterdienstplan der Stadtverwaltung Rudolstadt, welcher in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt ist. Zuerst wird die Dringlichkeitsstufe 1 bedient, danach die Stufen 2 und 3. Oberste Priorität haben für den Rudolstädter Bauhof die Strecken für den öffentlichen Personennahverkehr und viel befahrene Straßen im Stadtgebiet. Bundesstraßen werden von einem externen Dienstleister geräumt.

Es ist verständlich, dass bei extremen Witterungsverhältnissen wie Dauerschneefall der Bauhof nicht in der Lage ist, alle Straßen im Stadtgebiet zu räumen. Zum Einsatz kommen ein Unimog, drei Multicar und zwei Handstreutrupps, die für freie Straßen und Wege sorgen. Gearbeitet wird in zwei Schichten, im Früh- und Spätdienst.

Die Verkehrsteilnehmer sollten sich aber nicht nur auf den "Räum- und Streuservice" der Straßenbauverwaltung verlassen, sondern sich mit der erforderlichen Sorgfalt den gegebenen Verhältnissen anpassen. Es ist beispielsweise dringlich erforderlich Engstellen mit Autos nicht zuzuparken und Einmündungsbereiche freizuhalten. Typische Problembereiche sind hier unter anderem die Debrastraße und die Straße Am Gänsebach.

Zudem sind Grundstückseigentümer laut "Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Rudolstadt" vom 20.08.2008 zum Winterdienst auf Gehwegen verpflichtet. Das betrifft sowohl die Schneeräumung auf den Gehwegen vor den Grundstücken als auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg wechselt die Pflicht von Jahr zu Jahr. Während der Nachtstunden besteht keine Räum- und Streupflicht. Die Wege sind ausschließlich für den normalen Tagesverkehr zu sichern. Der Beginn ist im Allgemeinen die Zeit bis etwa 7:00 Uhr morgens, wobei an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 9:00 Uhr ausgegangen werden kann. Der Tagesverkehr endet in den Abendstunden etwa zwischen 20:00 und 22:00 Uhr.

Michael Wirkner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit