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Mietspiegel der Stadt Rudolstadt wird fortgeschrieben

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Interessenvertretern von Mietern und Vermietern sowie der Stadt Rudolstadt hat die Fortschreibung des Mietspiegels über den 31.12.2020 hinaus vereinbart.

In der Sitzung der Arbeitsgruppe wurden die Erfahrungen mit dem im Jahr 2019 neu gefasstem Mietspiegel ausgetauscht. Einen Bedarf für Änderungen sieht die Arbeitsgruppe aktuell nicht. Die bereits geltenden Regelungen werden angewendet und die gemachten Mietanpassungen wurden auf  Grundlage des Mietspiegels erstellt. Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem neugefassten Mietspiegel gab es keine.

Übereinstimmend wurde festgestellt, dass der bestehende Mietspiegel aus dem Jahr 2019 weiterhin den Wohnungsmarkt entsprechend abbildet und demnach keine Veränderungen erforderlich sind. Die Stadt Rudolstadt schreibt als Herausgeber den Mietspiegel über den 31.12.2020 hinaus fort und stellt das aktuell gültige Dokument auf der Internetseite zur Verfügung.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit