Foto: Stadt Rudolstadt

Stadtverwaltung schließt vorübergehend Einrichtungen wegen Corona-Verordnung

Auch die Stadt Rudolstadt wird einige Einrichtungen wegen der aktuellen Corona-Verordnung von Bund und Ländern für den Monat November schließen. Die in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung getroffenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 28.10.2020 werden momentan in Landesrecht umgewandelt. Die entsprechende Verordnung soll am Wochenende veröffentlicht werden und ab 2. November gelten. Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Stadt folgende Einrichtungen schließen:

Ab Montag geschlossen bleiben:

- Tourist-Information (telefonische Erreichbarkeit weiterhin gewährleistet)
- Schillerhaus
- Saalgärten
- alle Sportplätze und Sporthallen mit Ausnahme für den Schulsport
- Saalemaxx und seine Ferienhäuser (physiotherapeutischen Anwendungen weiterhin möglich, zurzeit wird geprüft ob Schwimmunterricht weiter stattfinden kann)

Das Rudolstädter Rathaus bleibt weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb. Ein persönlicher Besuch ist nur in dringenden Fällen und vorheriger Terminabsprache mit der entsprechenden Abteilung möglich. Der Bürgerservice, die Stadtbibliothek, die Historische Bibliothek und das Stadtarchiv bleiben vorerst geöffnet.

Zudem weist die Stadt darauf hin, dass sämtliche Kultur- Sport- und Freizeitveranstaltungen im Monat November ausfallen müssen. Bereits gekaufte Karten können nach der Schließung von Vorverkaufsstellen zurückgegeben oder umgetauscht werden.
Der Wochenmarkt findet weiterhin statt. Zur Sicherheit ist hier ab November das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch für Besucher vorgeschrieben.
Am Rudolstädter Weihnachtsmarkt „Schillers Weihnacht“ wird vorerst weiter festgehalten. Ob und inwieweit dieser dann ab 1. Dezember starten kann wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Hierzu müssen die gesetzlichen Bestimmungen abgewartet werden.


Michael Wirkner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit