Der Rudolstädter Grün- und Frischemarkt findet wie bisher statt. Foto: Alexander Stemplewitz.

Der Rudolstädter Grün- und Frischemarkt findet wie bisher statt. Foto: Alexander Stemplewitz.

Rudolstädter Wochenmarkt findet eingeschränkt statt

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat vergangenen Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen und Veranstaltungen im Kreisgebiet eingeschränkt. Anlass ist der Erlass des Landesverwaltungsamtes zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus. Seit heute werden alle öffentlichen Veranstaltungen im Städtedreieck, bei denen die Städte als Veranstalter auftreten, bis vorerst 10. April 2020 abgesagt. Hierauf verständigten sich die Bürgermeister Dr. Steffen Kania, Jörg Reichl und Mike George in einer Dringlichkeitssitzung des Rates der Bürgermeister.

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Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat vergangenen Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen und Veranstaltungen im Kreisgebiet eingeschränkt. Anlass ist der Erlass des Landesverwaltungsamtes zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus. Seit heute werden alle öffentlichen Veranstaltungen im Städtedreieck, bei denen die Städte als Veranstalter auftreten, bis vorerst 10. April 2020 abgesagt. Hierauf verständigten sich die Bürgermeister Dr. Steffen Kania, Jörg Reichl und Mike George in einer Dringlichkeitssitzung des Rates der Bürgermeister.


Für die Wochenmärkte gelten gesonderte Regelungen. Die Stadt Rudolstadt hat sich entschlossen, den Wochenmarkt auf den Grün- und Frischemarkt zu beschränken und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Lebensmitteln und Frischeprodukten zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen durch die Einschränkungen auf das Notwendigste große Ansammlungen von Personen vermieden werden.
Der Grün- und Frischemarkt findet immer mittwochs von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr und samstags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit