Foto: Roger Hagmann

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Coronavirus bringt Veranstaltungsabsagen

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat gestern eine Allgemeinverfügung erlassen und Veranstaltungen im Kreisgebiet eingeschränkt. Anlass ist der Erlass des Landesverwaltungsamtes zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in Zusammenhang mit dem Coronavirus.

» Bitte beachten Sie die aktuellsten Meldungen, da aufgrund der dynamischen Entwicklung ständig Überarbeitungen und Anpassungen der Allgemeinverfügungen erlassen werden.

Städtedreieck trifft gemeinsam und entschlossen weitere Vorsichtsmaßnahmen

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat gestern eine Allgemeinverfügung erlassen und Veranstaltungen im Kreisgebiet eingeschränkt. Anlass ist der Erlass des Landesverwaltungsamtes zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in Zusammenhang mit dem Coronavirus. Nach diesem Erlass sind Veranstaltungen mit 1.000 und mehr Personen zu untersagen. Das Landratsamt hat nun darüber hinaus festgelegt, dass auch Veranstaltungen mit 500 bis 1.000 Personen untersagt werden. Die Regelung gilt zunächst bis zum 10. April 2020. Für Veranstaltungen mit 50 bis 500 Personen gilt die Empfehlung, diese ebenfalls abzusagen bzw. nur unter hohen Auflagen wie Registrierung der Gäste, Zugangskontrollen und Nachweisführung durchzuführen.

In Erkenntnis dieser neuen Sachlage verständigten sich heute die Bürgermeister Saalfelds, Rudolstadts und Bad Blankenburgs in einer Dringlichkeitssitzung des Rates der Bürgermeister auf gemeinsame Präventivmaßnahmen im Städtedreieck. Ziel ist es, entschlossen gegen die weitere Ausbreitung vorzugehen und die Bevölkerung zu schützen. Zwar gibt es in Thüringen aktuell nur geringe Zahlen Infizierter, dennoch breitet sich das Coronavirus Covid-19 in Deutschland weiter aus. Täglich erhöhen sich Infektionsraten und die Anzahl der Gebiete, in denen Infektionen festgestellt werden. Dr. Steffen Kania, Jörg Reichl und Mike George verabredeten in großer Einigkeit nun folgende Maßnahmen, die ab Freitag (13. März 2020) gelten:

  1. Alle öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Städte als Veranstalter auftreten, werden abgesagt.
  2. Für alle anderen Veranstaltungen mit über 50 Personen in städtischen Objekten (insbesondere Meininger Hof Saalfeld/Saale, Löwensaal Rudolstadt, Soziokulturelles Zentrum Saalgärten, Schillerhaus Rudolstadt und Stadthalle Bad Blankenburg) wird den Veranstaltern empfohlen, diese ebenso abzusagen. Zudem werden die Veranstalter über die Anforderungen an eine Durchführung der Veranstaltung gemäß kreislicher Allgemeinverfügung informiert. Ungeachtet dessen empfehlen die drei Bürgermeister allen anderen Veranstaltern, speziell den hiesigen Kultur- und Sportvereinen, mindestens alle Veranstaltungen mit über 50 Personen abzusagen.
  3. Ungeachtet der Personenanzahl werden alle Veranstaltungen abgesagt, die für die Einsatzkräfte (insbesondere Feuerwehr) unnötige Risiken bedeuten, seien sie auch noch so gering. Alle Anstrengungen zum Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte sind vertretbar, um die Handlungsfähigkeit der Gefahrenabwehr zu erhalten.

„Da sich die Lage sehr dynamisch entwickelt und sich der Stand der Verbreitung der Krankheit sehr kurzzeitig ändern kann, werden wir diese Festlegungen laufend überprüfen und erforderlichenfalls anpassen. Auch sind strengere Auflagen oder weitere behördliche Maßnahmen dann stets möglich“, bekräftigt Dr. Steffen Kania, aktuell Vorsitzender im Rat der Bürgermeister. Momentan sind die getroffenen Festlegungen bis einschließlich 10. April 2020 in Kraft.

Die Ausgabe April des "Leo"-Veranstaltungskalenders für Rudolstadt wird ausgesetzt. Aktuelle Informationen zu Veranstaltungen in Rudolstadt bietet der wöchentliche Kulturnewsletter der Stadt Rudolstadt sowie der Veranstaltungskalender auf unserer Internetseite. Folgen Sie den Links in der Infobox.