Eingeschränkte Notbetreuung in Schulen und Kindergärten

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat angewiesen, dass ab Dienstag 17. März 2020 alle Kindergärten und Schulen in Thüringen bis vorerst Ende der Osterferien zu schließen sind, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. In den Rudolstädter Schulen und Kindergärten wird dazu per Aushang informiert. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich lebenswichtiger Versorgungsbetriebe, muss jedoch eine Betreuung von Kindern entsprechender Angehöriger aus sogenannter kritischer Infrastruktur gewährleistet werden, sofern keine andere Möglichkeit besteht, und diese Personen ausfallen würden.

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Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat angewiesen, dass ab Dienstag 17. März 2020 alle Kindergärten und Schulen in Thüringen bis vorerst Ende der Osterferien zu schließen sind, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. In den Rudolstädter Schulen und Kindergärten wird dazu per Aushang informiert. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich lebenswichtiger Versorgungsbetriebe, muss jedoch eine Betreuung von Kindern entsprechender Angehöriger aus sogenannter kritischer Infrastruktur gewährleistet werden, sofern keine andere Möglichkeit besteht, und diese Personen ausfallen würden.

So hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport heute (15.03.2020) am frühen Abend informiert, dass solche Betriebe und Behörden entlastet werden sollen, die auf einen möglichst vollständigen Personalbestand angewiesen sind, um die aktuelle Situation zu bewältigen. Daher sollen in die Notbetreuung nur Kinder aufgenommen werden, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichen beschäftigt sind:

  • im Gesundheitswesen
  • im Pflegebereich
  • in der Herstellung von medizinischen oder pflegerischen Produkten
  • in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind
  • im Bereich des Katastrophenschutzes.

Im Einzelfall können auch Kinder von Eltern aus Bereichen mit vergleichbarer Bedeutung aufgenommen werden, die nicht ausdrücklich genannt wurden. Sollten Sie das Angebot der Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, wenden Sie sich bitte an die Kindergarten- bzw. Schulleitung. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung der Schule oder des Kindergartens unter Anwendung der Weisungen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 15. März 2020.

In der Notbetreuung sollen die Kinder in Gruppen betreut werden, deren Größe 15 Kinder nicht überschreiten darf. Die bisherigen Gruppenverbände einschließlich des Betreuungspersonals sollen soweit wie möglich erhalten bleiben.

Für Rudolstädter Erziehungsberechtigte wurde eine Service-Nummer für aktuelle Fragen zur Betreuung in Kindergarten und Schule unter 03672 486111 eingerichtet. Diese ist ab morgen, 16.03.2020, Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis auf Weiteres geschalten. Wir werden auch auf unserer Internetseite unter aktuell.rudolstadt.de zu Neuigkeiten weiter informieren.

Auf der Internetseite des Thüringer Bildungsministeriums wurden die vollständigen Informationen zur Notbetreuung in einem Elternbrief zusammengefasst: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-03-15_Kriterien_Notbetreuung_Elterninfo.pdf

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit