Der Stadtbibliothek Rudolstadt wurde das Qualitätssiegel "Erlesene Bibliothek" vom Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Benjamin-Immanuel Hoff überreicht. Foto: Thüringer Staatskanzlei

Der Stadtbibliothek Rudolstadt wurde das Qualitätssiegel "Erlesene Bibliothek" vom Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Benjamin-Immanuel Hoff überreicht. Foto: Thüringer Staatskanzlei

Stadtbibliothek Rudolstadt mit dem Qualitätssiegel „Erlesene Bibliothek“ ausgezeichnet

Nachdem sich die Stadtbibliothek Rudolstadt einem ausführlichen Zertifizierungsverfahren gestellt hatte, wurde ihr Anfang August in der Thüringer Staatskanzlei das Qualitätssiegel „Erlesene Bibliothek“ durch den Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff überreicht.

Nachdem sich die Stadtbibliothek Rudolstadt einem ausführlichen Zertifizierungsverfahren gestellt hatte, wurde ihr Anfang August in der Thüringer Staatskanzlei das Qualitätssiegel „Erlesene Bibliothek“ durch den Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Benjamin-Immanuel Hoff überreicht. Das Siegel gilt 5 Jahre und muss anschließend wieder neu erworben werden. Die Stadtbibliothek Rudolstadt, vertreten durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wird deshalb auch in Zukunft alle Anstrengungen unternehmen, ihren eigenen Ansprüchen und vor allem denen der Nutzer gerecht zu werden.
Das Qualitätssiegel wurde in der Staatskanzlei zudem an die Stadtbibliotheken Nordhausen und Schleiz übergeben. Alle drei Bibliotheken erfüllen die Richtlinien des neu eingeführten Qualitätsmanagementprogramms für öffentliche Bibliotheken der „Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken in Thüringen“ und werden deshalb zertifiziert.
Ziel des Projektes ist es die Nutzerorientierung zu erleichtern und das Dienstleistungsangebot der Bibliotheken zu erweitern. Zudem soll durch das Programm eine höhere Kundenzufriedenheit erreicht werden und das Image der Bibliotheken verbessert werden. Zugleich soll für den Nutzer die Arbeit in den Bibliotheken transparenter und Bibliotheksleistungen vergleichbarer werden.

Quelle: Thüringer Staatskanzlei