Stadtverwaltung Rudolstadt versendet neue Hundesteuermarken

Ab dem 1. Januar 2019 gelten in der Stadt Rudolstadt neue Hundesteuermarken. Das Sachgebiet Steuern der Stadtverwaltung Rudolstadt versendet ab sofort die neue

Ab dem 1. Januar 2019 gelten in der Stadt Rudolstadt neue Hundesteuermarken. Das Sachgebiet Steuern der Stadtverwaltung Rudolstadt versendet ab sofort die neuen Steuermarken mit einem Informationsschreiben an die Hundehalterinnen und Hundehalter. Seit der letzten allgemeinen Ausgabe von Hundesteuermarken sind bereits mehrere Jahre vergangen.

 

Die neuen Hundesteuermarken haben eine tropfenartige Form mit roter Farbgebung. Auf der Marke ist eine vierstellige Zahl eingraviert, die der jeweiligen Hundesteuer-Veranlagung zugeordnet ist. Der Hund muss die Steuermarke außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar tragen. Die bisherigen Hundesteuermarken in grünem Farbton gelten damit nur noch bis zum 31. Dezember 2018.

 

Die neuen Hundesteuermarken werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollte die Hundesteuermarke später verloren gehen oder beschädigt sein, wird gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke vergeben.

 

Allgemeine Hinweise:
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gebiet der Stadt Rudolstadt unterliegt der Hundesteuerpflicht nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rudolstadt (RuHuStS) vom 12. April 2010. Die Hundesteuersatzung kann im Internet unter www.rudolstadt.de unter dem Punkt Ortsrecht/ Satzungen eingesehen werden.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit