Für die Stadt Rudolstadt fand bisher der Mietspiegel aus dem Jahr 2010 Anwendung. Aufgrund sich veränderter tatsächlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen, entschloss sich die Stadt Rudolstadt im vergangenen Jahr, den Mietspiegel anzupassen und zu aktualisieren.
Unter der Maßgabe, dass die neue Publikation weiterhin ein einfacher Mietspiegel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleibt, trafen sich unter Moderation der Stadtverwaltung Rudolstadt die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter zu mehreren Beratungen. In den Sitzungen wurde sich auf die Form des neuen Werkes verständigt. Im Gegensatz zum bisher gültigen Mietspiegel sollten die Vergleichsmerkmale Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit erweitert werden. Es sollte künftig auch die Bewertung der Immobilie hinsichtlich weiterer Kriterien wie Lage und Ausstattung möglich werden. Dazu wurden wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Merkmale aufgenommen, die sich auch in der Höhe der Miete niederschlagen. So kann beispielsweise ein erheblicher Instandhaltungsstau, Belastungen durch Verkehrslärm und eine schlechte Anbindung an den Personennahverkehr wohnwertmindernd wirken. Im Gegensatz dazu können insbesondere eine zentrale oder ruhige Wohnlage sowie eine gute Anbindung an den Personennahverkehr zur Wohnwerterhöhung der Immobilie beitragen.
Im November dieses Jahres verständigten sich die Interessenvertreter nach der Auswertung einer großen Anzahl von Daten über den Inhalt des Mietspiegels und die entsprechenden ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnungen.
Der neue Mietspiegel ist ab 1. Januar 2019 gültig und kann ab sofort auf der Internetseite der Stadt Rudolstadt unter der Rubrik "Stadt&Bürger/Bauen & Wohnen/Wohnungs- und Immobilienmarkt" heruntergeladen werden. Im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt kann er zudem gegen eine geringe Gebühr zur Mitnahme ausgedruckt werden.
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