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Nach der Eheschließung
Als neu verheiratetes Paar haben Sie zunächst einige Dinge zu veranlassen, auf die wir Sie hier aufmerksam machen wollen. Bitte beachten Sie deshalb die nachfolgenden näheren Erläuterungen.
- Ausweise
Bei Änderung Ihres Familiennamens ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises und Reisepass erforderlich. Sie müssen unteranderem auch Ihren Führerschein, Ihren Kfz-Schein und den Kfz-Brief durch die zuständige Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen. - Steuerklasse
Bezüglich der neuen Steuerklasse berät Sie das zuständige Finanzamt bzw. Ihr Steuerberater. Änderungen der Steuerklasse werden vom Finanzamt vorgenommen. - Sonstiges
Auch Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen, Banken oder (Bau-) Sparkassen und andere Stellen, die Ihren richtigen Namen und Ihre Anschrift benötigen (z.B. Post, Zeitungen, Verlage, etc) sollten Sie die Änderung mitteilen.
Wenn Sie Haus- oder Grundbesitzer sind, teilen Sie die Änderung bitte auch dem zuständigen Grundbuchamt mit.
Prüfen Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungen, ob nicht durch die Eheschließung eine Versicherung entbehrlich geworden ist oder Verträge bei Ihrer Bank oder Sparkasse erforderlich machen.
Ihr direkter Kontakt
- 03672 486-340
- 03672 48648-340
- E-Mail schreiben