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Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung
Trauzimmer und Termine
Sie können zwischen verschiedenen Räumlichkeiten, ganz Ihren Wünschen und Gästezahl entsprechend wählen.
Um abzuklären, ob Ihr Wunschtermin zur Verfügung steht, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Gern reservieren wir für Sie auch langfristig einen Termin zur Eheschließung, um Ihnen ausreichend Zeit für Ihre Hochzeitsvorbereitung zu ermöglichen.
Reservierungen (PDF, 41 KB) für das nächste Jahr nehmen wir gern ab dem 01. April des Vorjahres entgegen. Heiraten können Sie während unserer Öffnungszeiten und darüber hinaus nach Vereinbarung, außer an Sonn- und Feiertagen.
Ihr direkter Kontakt
- 03672 486-340
- 03672 48648-340
- E-Mail schreiben
Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung geht deren förmliche Anmeldung voraus. Sie ist frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung möglich und wird von dem Standesamt entgegengenommen, bei dem einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Sollten Sie nicht im Standesamtbezirk des Standesamtes Rudolstadt wohnhaft sein, müssen Sie die Anmeldung bei Ihrem zuständigen Standesamt am Wohnsitz vornehmen. Die Verlobten sollten persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Beitrittserklärung) notwendig.
Da die Anmeldung der Eheschließung 30 Minuten und länger dauern kann, empfehlen wir, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Ab 01.03.2025 besteht auch die Möglichkeit, die Voranmeldung und die Anmeldung der Eheschließung digital durchzuführen:
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung der Eheschließung?
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Hier finden Sie dazu eine erste Übersicht. Bei Fragen bitten wir Sie uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
1. von beiden Verlobten vorzulegen
- beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages bzw. Auszug aus dem Geburtenregister vom Standesamt des Geburtsortes (Geburtsurkunde reicht nicht aus!)
- erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt/Bürgerservice
- Personalausweis
2. bei gemeinsamen Kindern
- Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung
3. geschiedene bzw. verwitwete Verlobte
- Eheurkunde der Vorehe mit Scheidungsvermerk oder Eheurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
Umfangreichere Eheanmeldungen
In den Fällen, bei denen Sie oder Ihr(e) Partner(in)eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, erfordert dies umfassende Beratung. Bei dieser erfahren Sie, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
Berücksichtigen Sie bitte ebenfalls, dass für einige ausländische Verlobte die kompletten Anmeldeunterlagen dem Thüringer Oberlandesgericht vom Standesamt zur Prüfung übersandt werden müssen und dies unter Umständen mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Gebühren (Auszug, Stand: 01.06.2022)
Anmeldung der Eheschließung | 50,00 € |
Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung | 100,00 € |
Eheschließung während der allgemeinen Sprechzeiten | |
im Rathaus | 20,00 € |
außerhalb | 80,00 € |
Eheschließung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | |
im Rathaus | 70,00 € |
außerhalb | 150,00 € |
Eheurkunde | 10,00 € |
Miete | |
Grüner Saal und Schallhaus auf Schloss Heidecksburg (ab 2023) | 300,00 € |
Schillerhaus, Schillergarten | 180,00 € |
Löwensaal | auf Anfrage |
Altes Rathaus | 50,00 € |
Marienturm | 150,00 € |
Schloss Großkochberg | 200,00 € |
Gemäß Personenstandsgesetz informieren wir folgende Behörden über Ihre Eheschließung
- Meldebehörde
- Geburtsstandesamt
- Geburtsstandesamt gemeinsamer Kinder
- Bayrisches Landesamt für Statistik