Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Sondergebiet (SO) Seniorenwohngemeinschaft Remda“/ parallele Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Remda-Teichel“ für den Teilbereich

frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit

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Planzeichnung Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung Bebauungsplan

Vorhaben- und Erschließungsplan

Planzeichnung Flächennutzungsplan

Begründung Flächennutzungsplan

Einschätzung Artenschutz

Geltungsbereich

Auszug Amtsblatt

Formblatt Öffentlichkeit

Formblatt Behörden

Merkblatt Datenschutz

 

Der Stadtrat der Stadt Rudolstadt hat am 29.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Nr. 6 Sondergebiet (SO) Seniorenwohngemeinschaft Remda“ im Ortsteil Remda und zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Remda-Teichel“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB einzuleiten. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes für das Gebiet im Ortsteil Remda an der Remdaer Hauptstraße umfasst die Flächen bzw. Teilflächen der Flurstücke Nr. 191 (teilw.), 192/1 (teilw.), 193 und 194, Flur 1, Gemarkung Remda. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Grundstücke für Gebäude und bauliche Anlagen einer Seniorenwohngemeinschaft unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse älterer Menschen zu schaffen und die soziale Infrastruktur im Ortsteil Remda und der ländlichen Region zu stärken.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dazu werden die Planunterlagen des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Sondergebiet (SO) Seniorenwohngemeinschaft Remda“ und des Vorentwurfs der Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Remda-Teichel“ für den Teilbereich in der Zeit

vom 21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024

im Internet auf den Internetseiten der Stadt Rudolstadt (www.rudolstadt.de/stadt/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung) für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt, Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch und Freitag              08:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                        08:00 bis 18:00 Uhr

Sonnabend                                                    09:00 bis 12:00 Uhr.

Für die Information und die Erörterung zu den Auswirkungen der Planung steht der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Rudolstadt, Breitscheidstraße 133 (4. OG) in 07407 Rudolstadt während der Dienststunden

Dienstag                                                          09:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch                                                        09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag                                                    09:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                                                             09:00 bis 12:00 Uhr

zur Verfügung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden und sind zu richten an: planung@rudolstadt.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch zur Niederschrift während der Dienststunden im Fachdienst Stadtplanung oder schriftlich abgegeben werden und sind zu richten an: Stadtverwaltung Rudolstadt, FD Stadtplanung, Markt 7, 07407 Rudolstadt. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, sind die Angabe zum Namen und zur Anschrift des Verfassers erforderlich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungplanverfahrens und des Flächennutzungsplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. §§ 3 und 4a BauGB. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten", das ebenfalls veröffentlicht ist und öffentlich ausliegt.

Reichl
Bürgermeister