Bebauungsplan Nr. 34 „Sondergebiet (SO) Freiflächen-Fotovoltaikanlage ehem. Deponie Debragraben, Rudolstadt“/ parallele Änderung des Flächennutzungsplanes

2. April 2024 bis einschließlich 3. Mai 2024

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Begründung Bebauungsplan

Planzeichnung Bebauungsplan

Anlage 1 Übersichtskarte

Anlage 2 Biotop- und Nutzungstypen

Anlage 3 Brutvogelkartierung

Anlage 4 Reptilienkartierung

Anlage 5 Abschichtungstabelle

Planzeichnung Flächennutzungsplanänderung

Begründung Flächennutzungsplanänderung

umweltbezogenen Informationen

Geltungsbereich

Auszug Amtsblatt

Formblatt Beteiligung

Merkblatt Datenschutz

 

Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 34 „Sondergebiet (SO) Freiflächen-Fotovoltaikanlage ehem. Deponie Debragraben, Rudolstadt“/ parallele Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat hat am 17. November 2022 in öffentlicher Sitzung das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 34 „Sondergebiet (SO) Freiflächen-Fotovoltaikanlage ehem. Deponie Debragraben, Rudolstadt“ (Beschluss Nr. 125/2022) eingeleitet. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nördlich der Jenaischen Straße (Flur 9, Gemarkung Rudolstadt) beschlossen. Die Planung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen auf einer Teilfläche der rekultivierten Abfalldeponie. Der Stadtrat hat in der Sitzung am 29. Februar 2024 beschlossen, das Grundstück 679 in den räumlichen Geltungsbereich aufzunehmen. Zudem wurden die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 34 und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie deren Begründungen gebilligt und die Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 15/2024). Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sondergebiet (SO) Freiflächen-Fotovoltaikanlage ehem. Deponie Debragraben, Rudolstadt“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie deren Begründungen einschließlich der Umweltberichte und der Anlagen in der Fassung vom 31. Januar 2024 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 2. April 2024 bis einschließlich 3. Mai 2024 auf den Internetseiten der Stadt Rudolstadt (www.rudolstadt.de/stadt/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ergänzend werden die Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im o. g. Zeitraum in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt, Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

 

Montag, Mittwoch und Freitag              08:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                        08:00 bis 18:00 Uhr

Sonnabend                                                    09:00 bis 12:00 Uhr

 

Für die Unterrichtung und Erörterung zu den Auswirkungen der Planung steht der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden zur Verfügung. Während der Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift abgegeben werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: planung@rudolstadt.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, sind die Angabe zum Namen und zur Anschrift des Verfassers erforderlich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. §§ 3 und 4a BauGB. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und im Rahmen der öffentlichen Auslegung einsehbar:

Tabelle anzeigen


Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Reichl
Bürgermeister