EVR: Jahresverbrauchsabrechnungen 2023 werden versandt

RUDI-Strompreise und Gaspreise bleiben konstant

Die EVR wird ab kommender Woche ihre Jahresverbrauchsabrechnungen versenden.
Auf der Rechnung werden auf Basis der Entlastungskontingente die Entlastungsbeträge aus den von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen ausgewiesen. 

Wie wurden die Preisbremsen berechnet?

Informationen zu den Preisbremsen gingen den Kunden im März des letzten Jahres oder per Vertragsbestätigung zu. Nochmals zur Erklärung: Kunden erhalten für 80% ihres in der Vergangenheit prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen sie den Vertragspreis. Wichtig zu wissen: Der prognostizierte Jahresverbrauch – Basis für das Entlastungskontingent für die Preisbremsen – basiert auf Daten, die zum Zeitpunkt des Versandes der Preisbremsenschreiben bzw. der Vertragsbestätigungen vom Netzbetreiber vorgegeben wurden. Diese Verfahrensweise hat der Gesetzgeber festgelegt.

So kann es in einigen Fällen sein, dass das Entlastungskontingent für die Preisbremse über den Energiekosten liegt. Dies tritt dann ein, wenn der Energieverbrauch stark gesunken ist. In diesem Fall darf die EVR keine Guthaben auszahlen, da dies laut aktueller Gesetzeslage nicht zulässig ist. Auch wichtig: Haben Kunden in 2023 einen höheren Energieverbrauch als zum Zeitpunkt der übermittelten Preisbremsenschreiben bzw. bei Vertragsbeginn vom Netzbetreiber prognostiziert, ist für die Ermittlung des Entlastungskontingentes dennoch die damalige Verbrauchsprognose maßgeblich. Dies ist ebenfalls vom Gesetzgeber so geregelt.

Was gibt es bei der Umsatzsteuersatz auf Gas zu beachten?

Bis zum 31. März 2024 gilt nach aktueller Rechtslage der verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Erdgas. Von der Bundesregierung wird derzeitig diskutiert, diesen schon zum 1. März 2024 wieder auf 19 % anzuheben. Zum Zeitpunkt des Rechnungsversandes gilt die aktuelle Rechtslage. Deshalb wurden die Gas-Abschläge für die Monate Februar und März 2024 mit 7 % Umsatzsteuer berechnet. Sollte dennoch eine vorzeitige Anhebung von der Bundesregierung beschlossen werden, wird dies in der Jahresverbrauchsabrechnung 2024 berücksichtigt.

Gute Nachrichten für EVR-Kunden: RUDI-Strompreise und Gaspreise bleiben konstant

Zum 1. Januar 2024 hatte die Energieversorgung Rudolstadt ihre Preise im Strom und Gas in allen Tarifen gesenkt. Strom wurde zum Beispiel um 28 % günstiger.

Aufgrund der unklaren Haushaltssituation der Bundesregierung wurde Ende 2023 die Bezuschussung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber gestrichen. In Folge erhöhten die Netzbetreiber ihre Entgelte zum 1. Januar 2024. Zudem stieg kurzfristig die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung. Einen Teil der Mehrkosten wird die EVR tragen. In der Grund- und Ersatzversorgung Strom ist das jedoch nicht möglich.

Konkret erhöht sich der Brutto-Arbeitspreis für Haushaltskunden ohne Schwachlast von derzeitig 42,78 ct/kWh um 6,21 ct/kWh auf 48,99 ct/kWh. Der jährliche Grundpreis bleibt konstant. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.200 kWh bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von 6,21 € (brutto). Das entspricht einer Preiserhöhung von rund 14,50 Prozent.

Daher rät die EVR, von der Grundversorgung in die (günstigeren) RUDI-Stromtarife zu wechseln. Die Preise für Rudi-Strom-Kunden bleiben stabil.

Und wie sieht es im Gasbereich aus?

Trotz der Erhöhung der CO2-Abgabe wird die EVR ihre Gaspreise nicht anpassen – weder in der Grundversorgung noch in den Rudi-Gas-Tarifen. Die Mehrkosten für die Verbraucherinnen und die Verbraucher werden von der EVR getragen.

EVR-Kundenservice wird stark ausgelastet sein

Die EVR rechnet mit vielen Anfragen und einer starken Auslastung des Kundenservices - ob persönlich, per Telefon oder per Mail. Das Kundenserviceteam wird sich die nötige Zeit nehmen, um jedem Kunden seine Rechnung zu erklären. Gleichzeitig wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund des erhöhten Erklärungsbedarfs Wartezeiten im Kundenzentrum oder am Telefon entstehen können. Um alle Kundenanliegen sorgfältig und in der Reihenfolge ihres Eingangs zu beantworten, bedarf es einige Zeit. Die EVR bittet um Verständnis.