Die EVR senkt zum 1. Januar 2024 erneut ihre Preise. Da in den letzten Monaten die Preise an den Energiemärkten in der kurz- und langfristigen Beschaffung gesunken sind, gibt die EVR diese positive Entwicklung an ihre Kunden weiter.
Erdgas-Kunden konnten bereits im Herbst – pünktlich vor Beginn der Heizsaison - von einer Preissenkung profitieren. Zum 1. September 2023 reduzierte die EVR ihre Preise in der Grundversorgung und in den Rudi-Erdgastarifen um 18%. Eine weitere Preisreduzierung erfolgte mit der Senkung der gesetzlichen Bilanzierungsumlage, die unmittelbar an die Kunden am 1. Oktober 2023 weitergegeben wurde. Das bedeutet: Im Vergleich zum 1. Januar 2023, als der Arbeitspreis bei 17,90 ct/kWh lag, zahlen Kunden mit einem Rudi-Erdgas-Vertrag zum 1. Januar 2024 14,08 ct/kWh. Das entspricht einer Reduzierung von 22 %. In der Grundversorgung Erdgas werden die Preise zum 1. Januar 2024 nochmals reduziert – von derzeitig 15,45 ct/kWh auf 14,97 ct/kWh, also um weitere 3%.
Strom wird um 28% günstiger. Sowohl in der Grundversorgung als auch in den Rudi-Strom-Tarifen sinken die Preise zum 1. Januar 2024. Bereits zum 1. September 2023 war der Strompreis im Grundversorgungstarif reduziert worden. Mit Beginn des neuen Jahres sinken die Preise nun nochmal von derzeitig 59,56 ct/kWh in der Grundversorgung auf 42,78 ct/kWh, für Rudi-Strom-Kunden von derzeitig 57,91 ct/kWh auf 41,78 ct/kWh.
Die Grundpreise bleiben sowohl für Strom- als auch für Gaskunden stabil.
Unsicher ist derzeitig, wie es mit der Umsatzsteuer für Gas und Wärme weitergehen wird. Gegenwärtig liegt der Umsatzsteuersatz bei 7%. Die Bundesregierung zieht aktuell in Erwägung, die Umsatzsteuer zum 1. Januar 2024 wieder auf 19% anzuheben. Dadurch kann sich der Bruttopreis für unsere Kunden nochmal verändern.
Ebenso gibt es noch keine Entscheidung, wie es mit der staatlichen Unterstützung durch die Preisbremsen weitergehen wird. Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Energiepreisbremsen bis April 2024. Der parlamentarische Prozess hierzu ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Sobald die gesetzliche Grundlage vorliegt, werden wir darüber informieren.
Worauf sich die EVR-Kunden jedoch verlassen können: Senkungen von gesetzlichen Abgaben und Umlagen werden an die Kunden 1:1 weitergeben. Auch fallende Bezugspreise gibt die EVR selbstverständlich weiter. Die EVR beschafft Energiemengen für Kunden frühzeitig und langfristig. D.h. sie kauft nicht alles auf einmal, sondern beschafft die Energie in Teilmengen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die sinkenden Preise an den Energiemärkten kann die EVR mit ihren langfristigen Beschaffungsstrategien deshalb nur mit zeitlichem Verzug an ihre Kunden weitergeben. Übrigens wurden und werden auch steigende Preise zeitverzögert weitergegeben.
EVR-Kunden erhalten als Dank für ihre Treue Bonuspunkte auf ihre RudolstadtCard in gestaffelter Höhe - je nach Verbrauch. Nochmals Extrapunkte bekommt man bei einem ThüringenDSL.-Vertrag mit der Thüringer Netkom. Die Bonuspunkte können nach Erhalt der Jahresrechnung 2023 (Versand ist geplant ab Mitte Februar 2024) wieder auf die RudolstadtCard gesammelt werden.