Energie-Abrechnungen: EVR beantwortet fragen

Anbieter informiert über Berechnung der neuen Abschläge, Entlastungsmaßnahmen durch Preisbremsen und warnt vor unseriösen Telefonanrufen

In den letzten Tagen erhielten Kunden der EVR ihre Jahresverbrauchsabrechnung 2022. Vor dem Hintergrund der staatlichen Entlastungsmaßnahmen gibt es dazu in diesem Jahr viele Fragen.

Die Jahresverbrauchsabrechnungen 2022 wurden versandt. Wie wurden die neuen Abschläge berechnet?

Für die Berechnung der neuen Abschläge wurde die Jahresverbrauchsmenge 2022 zugrunde gelegt. Diese multipliziert mit den aktuellen Arbeitspreisen zzgl. der jeweiligen Grundgebühr (Preisstand 01.01.2023), geteilt durch 12, ergibt dann die Höhe der neu berechneten Abschläge. Hier machen sich die Preiserhöhungen zum 1. Januar 2023 erstmalig bemerkbar. Im Vergleich zum letzten Jahr sind die Preise für Strom und Erdgas deutlich gestiegen. Das wirkt sich auch erhöhend auf die Abschläge 2023 aus.

Warum können im Moment die Abschläge nicht angepasst werden?

Derzeitig arbeitet die EVR mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen und errechnet die neuen Abschläge unter Berücksichtigung der staatlichen Preisdeckel. Dafür muss das Abrechnungssystem komplett umgestellt werden. Deshalb ist es im Moment nicht möglich, Abschlagsanpassungen im IT-System vorzunehmen. Alle KundInnen erhalten in Kürze eine separate Mitteilung zu ihren Abschlägen ab März 2023 unter Berücksichtigung der Preisbremsen.

Sobald diese zugestellt ist, können auch wieder Abschläge geändert werden. Dies kann einfach und bequem im EVR-Kundenportal unter https://kundenportal.ev-rudolstadt.de erfolgen. Gern kann auch eine Mail an kundenservice@ev-rudolstadt.de geschrieben werden. Telefonisch zu erreichen ist das EVR-Kundenzentrum unter: 03672 444-222. In diesen Tagen erreicht die EVR eine Vielzahl an Telefonanrufen und Kundenbesuchen. Deshalb wird um Verständnis gebeten, wenn nicht sofort eine Mitarbeiterin zu erreichen ist bzw. es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Um Ihr Anliegen wird sich gekümmert.

Wann erfolgt die Entlastung durch die Preisbremsen?

Mit Einführung der Preisbremsen zum 1. März werden alle Kunden rückwirkend ab Januar 2023 bei ihren Energiekosten entlastet. Alle Kunden erhalten von der EVR eine neue Abschlagsmitteilung zur Reduzierung ihrer Preise und somit auch ihrer Abschläge ab März 2023. Im März reduziert sich der Abschlag zusätzlich einmalig um die Entlastungsbeträge für Januar und Februar. Die Kunden müssen sich um nichts kümmern, die Verrechnung erfolgt durch die EVR automatisch.

Wer ist berechtigt und wie erfolgt die Entlastung?

Haushaltskunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen zahlen für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs folgende Referenzpreise:

• für Strom 40 Cent/kWh
• für Erdgas 12 Cent/kWh
• für Fernwärme 9,5 Cent/kWh

Grundlage für die Höhe der Entlastung durch die Preisbremse, also für wieviel kWh der garantierte Referenzpreis vom Staat übernommen wird, ist der historische Verbrauch. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass dafür die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers zu nutzen ist. Das ist in der Regel der Jahresverbrauch 2021. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde zahlen Kunden die vertraglich vereinbarten Arbeitspreise. Der Grundpreis ist von der Entlastung nicht betroffen und wird, wie vertraglich vereinbart, abgerechnet.


EVR warnt vor unseriösen Telefonanrufen!

Die EVR erreichte eine Vielzahl an Hinweisen besorgter Kunden, die unseriöse Telefonanrufe erhielten. Offensichtlich nehmen den Versand der Jahresverbrauchsabrechnungen wieder einmal Betrüger zum Anlass, die Kunden zu einem Anbieterwechsel zu überreden. Die EVR rät, sich nicht auf derartige Geschäftspraktiken am Telefon einzulassen.