Rudolstädter Mangelgasse bei Schneefall. Foto: Michael Wirkner

Winterdienst in Rudolstadt

Stadt bittet Bürger um Mithilfe

Aus aktuellem Anlass möchte die Stadt Rudolstadt noch einmal über die Durchführung des Winterdienstes informieren und bittet um Mithilfe. Nach der Straßenreinigungssatzung sind die Anlieger verpflichtet, Eis und Schnee vor ihrem Grundstück in einer Breite von 1,5 Metern bis 7 Uhr morgens zu beseitigen. Über das zu verwendende Streugut gibt es keine Vorschriften, es muss jedoch gegen Rutschgefahr wirksam sein.

Aus Gründen des Umweltschutzes ist das Streuen von Salz oder auftauenden Stoffen auf Gehwegen, insbesondere auf Flächen mit Betonpflaster, verboten. In Ausnahmefällen, z.B. bei starker Eisglätte oder bei Gehwegen mit starkem Gefälle, kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielen.

Beim Einsatz von Salz ist auf einen ausreichenden Abstand zur angrenzenden Vegetation zu achten. Auch auf privaten Flächen sollte aus Rücksicht auf die Umwelt auf das Streuen mit Salz verzichtet werden.

Da uns immer wieder Anfragen, auch von Anwohnern der Nebenstraßen, erreichen, möchten wir den Winterdienstplan des Bauhofes noch einmal erläutern: Grundlage für den Einsatz des Bauhofes ist der Winterdienstplan der Stadtverwaltung Rudolstadt, der in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt ist. Zuerst wird die Dringlichkeitsstufe 1 bedient, danach die Stufen 2 und 3. Oberste Priorität haben für den Bauhof Rudolstadt die Linien des öffentlichen Personennahverkehrs und die stark befahrenen Straßen im Stadtgebiet. Die Bundesstraßen werden von einem externen Dienstleister geräumt.

Es ist verständlich, dass der Bauhof bei extremen Witterungsverhältnissen nicht in der Lage ist, alle Straßen im Stadtgebiet zu räumen. Ein Unimog, drei Multicars und zwei Handstreukolonnen sorgen für freie Straßen und Wege. Gearbeitet wird bei Bedarf in zwei Schichten, Früh- und Spätdienst.

Um den Winterdienst effizient durchführen zu können, bittet die Stadtverwaltung die Bürger, die Winterdienstfahrzeuge nicht durch parkende Fahrzeuge zu behindern. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge behindert werden und dadurch die Durchführung des Winterdienstes beeinträchtigt wird.

Die Stadtverwaltung bedankt sich im Voraus für die Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Durchführung des Winterdienstes und hofft auf einen reibungslosen Ablauf.