Notsicherungen im Mai 2021. Foto: Michael Wirkner

Abriss in der Ludwigsstraße

Wegen halbseitiger Sperrung muss mit Stau gerechnet werden

Wegen halbseitiger Sperrung muss mit Stau gerechnet werden

Ab kommenden Montag, 10. Januar, müssen die Verkehrsteilnehmer in der Ludwigstraße in Rudolstadt mit zählflüssigem Verkehr oder Stau rechnen. Die Straße muss in Höhe der Mühlgasse in Fahrrichtung Saalfeld halbseitig gesperrt werden, der Verkehr wird über eine mobile Lichtsignalanlage gesteuert. Der Gehweg ist auf der Baustellenseite komplett gesperrt, für die Fußgänger wird unmittelbar hinter der Einmündung Am Gatter eine zusätzliche Fußgängerquerung eingerichtet. Die verkehrsrechtliche Anordnung der Baumaßnahme ist bis zum 4. Februar vorgesehen.
Im Mai des vergangenen Jahres hatte die Bauaufsicht bereits eine Notsicherung des Hauses in der Ludwigstraße 11 veranlasst. Wegen der drohenden akuten Einsturzgefahr erfolgt nun der Abbruch.
Aufgrund der beengten örtlichen Gegebenheit und dem Standort in einer Häuserzeile mit bewohnten Nachbargebäuden ist ein Abbruch mittels Großgerät hier nicht möglich. Entsprechend wird mit einer längeren halbseitigen Straßensperrung gerechnet.
Grundsätzlich obliegt die Verantwortung des Zustands von Grundstücken dem Eigentümer oder dem Besitzer der tatsächlichen Gewalt. In einigen Fällen handelt es sich um herrenlose Grundstücke, d.h. Grundstücke ohne Eigentümer. Geht von dem Gebäude eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, kann der Alteigentümer trotz Eigentumsaufgabe ggf. in einem bestimmten Umfang haftbar gemacht werden. Diesen Umfang zu ermitteln, ist Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde.
Im Falle einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben, ist die Bauaufsichtsbehörde berechtigt und von Amts wegen verpflichtet, mittels einer Ersatzvornahme, bspw. einsturzgefährdete Häuser abzureißen. Dieses letzte Mittel kommt in Betracht, wenn andere Maßnahmen wie etwa ein Zwangsgeld nicht erfolgreich waren, keinen Erfolg versprechen oder die akute Gefährdungslage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein sofortiges Einschreiten gebieten.
Die Bauaufsicht geht bei diesen Maßnahmen in Vorleistung. Die Beträge werden dem (Alt-) Eigentümer oder ggf. Rechtsnachfolgern auf Grundlage des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes anschließend in Rechnung gestellt.
Zum laufenden gerichtlichen Verfahren können aus Datenschutzgründen keine Angaben gemacht werden.
In diesem Jahr ist es die erste Maßnahme dieser Art. Im vergangenen Jahr 2021 musste die Bauaufsicht des Landkreises insgesamt vier Mal mit Sicherungsmaßnahmen im Zuge einer Ersatzvornahme aktiv werden.
Die Bauaufsicht steht Hauseigentümern und Anwohnern bei Fragen gerne zur Verfügung.

Martin Modes
Presse- und Kulturamt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt