Das gebiet der Altstadt, für dass das Abbrennverbot gilt, ist auf der Karte rot begrenzt eingezeichnet.

Information zum Abbrennverbot für Feuerwerkskörper

Zum Schutz der historischen Altstadt und des Schlosses Heidecksburg

HINWEIS: Die in dieser Meldung besprochene Allgemeinverfügung besteht in diesem Jahr parallel zur Thüringer Corona-Verordnung. In der thüringenweiten Verordnung sind weitere Einschränkungen getroffen.
So wird in § 20a jeder Person empfohlen, in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten. Weiterhin heißt es, in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F 2 im Sinne des § 22 Abs.1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) in der jeweils geltenden Fassung im öffentlichen Raum in festgelegten Bereichen unzulässig; § 18 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.
Ein Verkauf von Feuerwerkskörpern findet in diesem Jahr nicht statt.
Bitte beachten Sie die weiteren aktuellen Meldungen und Veröffentlichungen dazu!

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt Rudolstadt, liebe Anwohner im Gebiet der Altstadt,


das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerk, wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) ist über das ohnehin für das Jahr bestehende, allgemeine Abbrennverbot hinaus, auch am 31. Dezember bis 01. Januar im Bereich der historischen Altstadt und um den Gebäudekomplex des Schlosses Heidecksburg verboten. Eine entsprechende, vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erlassene Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt (Nr. 23/2021 vom 16. Dezember 2021) der Stadt Rudolstadt bekannt gemacht. Das Gebiet der historischen Altstadt, für das dieses Verbot gilt, ist auf der Karte rot begrenzt eingezeichnet.

Das einmalige historische Erscheinungsbild unserer Altstadt mit dem Schlossensemble, der Andreaskirche und dem ehemaligen Stadtschloss Ludwigsburg gehört zu den schönsten Stadtbildern Thüringens. Aufgrund der engen Bebauung, der Zugänglichkeit und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes als auch ein sehr großes potentielles Schadensausmaß im Brandfall.

Leider wurde in den Silvesternächten der Jahre, in denen das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper noch nicht galt, von vielen Menschen, die in der Innenstadt gefeiert haben, darauf keine Rücksicht genommen. Eine Vielzahl von pyrotechnischen Erzeugnissen wurde nicht nur in der Altstadt sondern auch vom Schloss herab auf die Gebäudedächer abgefeuert. Es ist nur der Aufmerksamkeit der Hauseigentümer und Bewohner der betroffenen Gebäude zu verdanken, dass es dabei zu keinen schwerwiegenden Zwischenfällen gekommen ist.

Wir möchten Sie bitten, sich ebenso wie bereits zu den vorangegangenen Jahreswechseln an das verfügte Abbrennverbot für Feuerwerkskörper zu halten und gegebenenfalls andere Einwohner oder Gäste darauf hinzuweisen.
Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Silvesterfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Ihre Stadtverwaltung Rudolstadt