Mit Abstand und möglichst ohne Pyrotechnik ins neue Jahr wechseln

Viele Werbeprospekte großer Einzelhandelsketten und Discounter enthalten derzeit Hinweise auf den Feuerwerks-Artikel-Verkauf. Diesen haben die meisten Anbieter aus ressourcenschonenden Gründen nicht erneut ohne Feuerwerksartikel gedruckt, wobei der Druck bereits Wochen vor den Lockdown-Beschlüssen von Bund und Ländern erfolgte.

Denn am Silvester- und Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. Der Paragraph 6a der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO vom 14. Dezember 2020 regelt den Jahreswechsel sowie den Verkauf und die Verwendung von Pyrotechnik. Absatz 3 erklärt in der Zeit vom 31.12.2020 bis zum Ablauf des 01.01.2021 das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum (Vergleich Paragraph 5) für unzulässig. Veranstaltungen im öffentlichen Raum zur Begehung des Jahreswechsels sind laut Absatz 4 untersagt. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird im Absatz 2 – auch in anderen Bereichen als dem öffentlichen Raum – dringend abgeraten.

Die 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO untersagt in Paragraph 3a den Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum.

Zudem gilt nach Paragraph 3b eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr ohne triftigen Grund (diesen regelt Absatz 2). Die Ausgangsbeschränkung gilt allerdings nicht am 31.12.2020 ab 22.00 Uhr bis 01.01.2021 um 03.00 Uhr. Das heißt von 3 bis 5 Uhr gilt am Neujahrstag dennoch die Ausgangsbeschränkung.

Darüber hinaus ist wie in den Jahren zuvor in Rudolstadt im Bereich der historischen Altstadt und um den Gebäudekomplex des Schlosses Heidecksburg das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Eine entsprechende, vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erlassene Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt (Nr. 22/2020 vom 17. November 2020) der Stadt Rudolstadt bekannt gemacht.

Mit diesen Informationen wollen wir als Stadt allen Bürgerinnen und Bürgern nochmals ans Herz legen: Verzichten Sie in diesem Jahr auf das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvesternacht. Es geht nicht darum Spaß zu verbieten, sondern darum unsere Krankenhäuser und Notaufnahmen von zusätzlichen Verletzten, die bei Unfällen mit Pyrotechnik jedes Jahr vorkommen, zu entlasten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus arbeiten bereits jetzt am Limit. Respektieren Sie das bitte.

Wir wünschen Ihnen allen eine ruhige und trotzdem fröhliche Silvesternacht.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit