Vorstellungsbesuch am Theater Rudolstadt nur noch in 2G

„Tosca“ am 19. November muss entfallen

„Tosca“ am 19. November muss entfallen

Gemäß der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Saalfeld Rudolstadt sind Theater- und Konzertbesuche am Theater Rudolstadt ab sofort nur noch mit der 2G-Regel möglich. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. „Tosca“ am 19. November im Meininger Hof Saalfeld muss entfallen. Die weiteren Aufführungen können auch mit den neuen Vorgaben wie geplant stattfinden.

Eintritt in die Spielstätten bekommen laut der 2G-Regel Geimpfte und Genese mit entsprechendem Nachweis. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, welche noch nicht eingeschult sind. Sie haben uneingeschränkten Zutritt zu allen Vorstellungen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine aktuelle Testbescheinigung eines Antigentest, welche nicht älter als 24 Stunden oder eines PCR-Test, welche nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen. Alternativ kann der Nachweis über die Teilnahme an regelmäßigen Testungen im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts an Schulen vorgelegt werden. Bei Vorstellungen, die ausschließlich für Kindergärten und Schulen angeboten werden, gelten für die begleitenden Lehrer oder Erzieher stets die Regelungen der schulischen oder pädagogischen Einrichtung.

Aktuelle Informationen zu den Corona-Regeln, zur Kartenrückgabe sowie kurzfristige Änderungen gibt es unter www.theater-rudolstadt.de.

 

Quelle: Theater Rudolstadt