Zahlungstermin für Jahreszahler Grundsteuer und Hundesteuer

Am 1. Juli 2021 werden die Beträge der Jahreszahler für die Grundsteuer und die Hundesteuer für 2021 mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.

Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt oder ihre Hausbank durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten, unter Angabe ihrer Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

Kreissparkasse Saalfeld – Rudolstadt
IBAN: DE77 8305 0303 0000 0410 84
BIC: HELADEF1SAR
Volksbank eG Gera-Jena-Rudolstadt
IBAN: DE47 8309 4454 0300 0110 12

BIC: GENODEF1RUJ

 

Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt werden. Formulare hierfür sind im Bürgerservice im Rathaus erhältlich bzw. stehen im Internet unter www.formulare.rudolstadt.de zur Verfügung. Alle Beträge, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden von der Stadtkasse angemahnt. Angefallene Mahngebühren und Säumniszuschläge sind alsdann in voller Höhe zu entrichten.

 

S. Merkel
Sachgebietsleiterin Steuern