Grundschule Schwarza

Hortbeiträge für den Monat Mai werden verrechnet

Keine Erhebung im Juni wegen pandemiebedingter Schließung der Grundschulen

Keine Erhebung im Juni wegen pandemiebedingter Schließung der Grundschulen

Die Stadt Rudolstadt zieht die Hortbeiträge im Juni nicht ein und verrechnet diese mit den Gebühren für den Monat Mai. Auf Grund der pandemiebedingten Schulschließung in der Zeit vom 19. April 2021 bis zum 20. Mai 2021 fand ausschließlich eine Notbetreuung in den Grundschulen der Stadt Rudolstadt statt. Die gesetzliche Regelung des Landes Thüringen sieht vor, dass eine Erstattung der Hortgebühren erfolgt, wenn die Einrichtung auf Grund einer behördlichen Anordnung an mindestens 15 Tagen im Monat geschlossen bleibt. Damit ist eine Verrechnung der Hortgebühren an die Eltern für den Monat vorzusehen. Die Stadtverwaltung übersendet den Eltern seit dem 1. Juni 2021 entsprechende Änderungsbescheide. Für Rückfragen können sich die Eltern an die zuständigen Sachbearbeiterinnen unter 486-544 oder 486-408 wenden.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit