Ab Montag 19. April bleiben die Schulen geschlossen

Notbetreuung für Klassen 1-6, Ausnahmen für Abschlussklassen

Der Landkreis erlässt heute die neue Allgemeinverfügung, aufgrund der ab Montag, 19. April, die Schulen im Landkreis bis einschließlich den 30. April wieder geschlossen werden. Für die Schülerinnen und Schüler findet damit Distanzunterricht statt. Die Abschlussklassen einschließlich der Klassen mit besonderer Leistungsfeststellung sind von der Schließung ausgenommen und für die Jahrgänge 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Diese läuft, gemäß den Landesvorgaben, analog zur bisherigen Notbetreuung ab. Grund für die Schließung sind die steigenden Infektionszahlen, die zu einer 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 200 führen sowie die starke Auslastung der Corona-Stationen in den Thüringen-Kliniken.

Aufgrund der Corona-Landesverordnungen muss der Landkreis beim Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 200 weitere infektionsschutzrechtliche Maßnahmen, besonders auch im schulischen Bereich, prüfen. Seit dem 13. April ist dieser Wert überschritten und seit Ende der Osterferien am 12. April sind – innerhalb von vier Unterrichtstagen – neun Einrichtungen der allgemeinbildenden und eine der berufsbildenden Schulen von Infektionsfällen betroffen. Mit Stand zum 15. April 2021 sind in diesen Einrichtungen 18 Fälle ermittelt worden. Es ist in diesem Zusammenhang von mindestens 300 Quarantäneanordnungen auszugehen.

Die Kindergärten im Landkreis sind von der Allgemeinverfügung nicht betroffen. Aufgrund der organisatorisch allgemein besseren Möglichkeiten der Kohorten-Bildung und des Betreuungsschlüssels sollen diese aus Sicht des Landkreises so lange wie möglich geöffnet bleiben. Der Pandemiestab wird die Infektionslage im Landkreis weiterhin bewerten und gegebenenfalls reagieren.


Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier zu finden.


Arne Nowacki
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | Presse- und Kulturamt