Schülerin kann gern in ihrer Lieblingsschule bleiben

Stadt  ist keineswegs zur Kostenübernahme verpflichtet Die achtjährige Schülerin Lydia B., die in einer Rudolstädter Umlandgemei

Stadt  ist keineswegs zur Kostenübernahme verpflichtet
Die achtjährige Schülerin Lydia B., die in einer Rudolstädter Umlandgemeinde wohnt und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann selbstverständlich weiterhin ihre Lieblingsschule in Rudolstadt-Schwarza besuchen. Bürgermeister Jörg Reichl bekräftigte diese Aussage nach dem Erscheinen eines OTZ-Berichtes am 03. September und bedauerte gleichzeitig, dass die Bemühungen, die Übernahme der Fahrtkosten auf sachlicher Ebene zu klären, nun zum Medienthema geworden sind. Ausdrücklich hatte er festgelegt, dass bis Ende September 2009 die Beförderung auf Kosten der Stadt Rudolstadt erfolgt, während dieser Zeit aber die Verantwortlichen vom Landkreis, der Stadt und des Schulamtes eine Lösung finden sollten.

Zur grundsätzlichen Klärung des Problems gibt es leider immer noch unterschiedliche Auffassungen zwischen dem für diesen Fall zuständigen Schulträger Landkreis und der Stadt Rudolstadt, wobei dies wirklich nicht auf dem Rücken der Eltern und der Schülerin ausgetragen werden sollte. Bedingung für die Aufnahme an der Grundschule Schwarza ist nach Ansicht der Stadt weiterhin die Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Landkreis. Bestärkt wird dies durch ein Schreiben des Staatssekretärs Kjell Eberhardt vom Thüringer Kultusministerium, der die gleiche Rechtsauffassung vertritt, da es sich um einen Sonderfall handelt und nicht um ein klassisches, einfaches Gastschulverhältnis. Rudolstadt war über seinen eigentlichen Wirkungskreis hinaus nur deshalb in eine Art Vorleistung gegangen, weil eben der Landkreis die erforderlichen Rahmenbedingungen, insbesondere einen funktionstüchtigen Fahrstuhl für behinderte Kinder, an der Grundschule in Uhlstädt bisher nicht geschaffen hatte. Die Alternative wäre gewesen, die Schülerin jeden Tag in ein Förderzentrum nach Erfurt zu bringen. Auch für diesen Fall hätte der Landkreis die nicht unerheblichen Fahrtkosten tragen müssen. Bürgermeister Reichl findet deshalb eine Blockadehaltung in dieser Sache für unangebracht, freut sich jedoch, dass auf Grund des Presseberichtes auch Initiativen geweckt worden sind.
So scheint sich inzwischen eine Lösung anzubahnen, zumindest was die Reduzierung der hohen Kosten betrifft, die bei der Stadtverwaltung schließlich nirgends eingeplant waren. Klaus Betz, Verwaltungsratsmitglied der Lebenshilfe Saalfeld-Rudolstadt e.V. bot an, die für die Schülerin notwendigen Fahrten in einem vertretbaren finanziellen Rahmen mit abzusichern. Ein Angebot des DRK wird ebenfalls in den nächsten Tagen bei der Stadt eingehen. Trotzdem bleibt es dabei – zahlen sollte dies derjenige, der für die eigentliche Schulträgerschaft am Wohnort zuständig ist.

 

Zum OTZ-Artikel "Spielball der Behörden" vom 03. 09. 2009