Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärt Vorschaltgesetz für nichtig

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das durch die Landesregierung verabschiedete Vorschaltgesetz vom 02. Juli 2016 aus formalen Gründen für rechtswidrig erkl&au

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das durch die Landesregierung verabschiedete Vorschaltgesetz vom 02. Juli 2016 aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung des Gerichtshofes wurde aufgeführt, dass der Anhörungspflicht des Landtags nur dann Genüge getan wird, wenn alle aufgrund der Anhörung erlangten Informationen den Abgeordneten vor der Abstimmung über den Gesetzesentwurf auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Die kommunalen Spitzenverbände indes wurden vor der Abstimmung des Gesetzentwurfes gehört, jedoch lagen die daraus erlangten Informationen nicht allen Abgeordneten zur Abstimmung vor.
Rudolstadts Bürgermeister Jörg Reichl nahm wie folgt Stellung zu diesem Urteil: "Dass die Einwände der kommunalen Spitzenverbände vor der Abstimmung der Landtagsabgeordneten nicht vorlagen, war nicht akzeptabel. Ich freue mich, dass nun mit diesem Urteil die Stellungnahmen der Kommunen wieder mehr Gewicht in der Landespolitik erhalten sollen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Thema Gebietsreform weiterhin entwickelt.", so der Bürgermeister.

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