Zahlungstermin für Gewerbesteuer - Vorauszahlungen 2017 beachten

Am 15. Februar 2017 werden die Raten für das I. Quartal 2017 für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbesc

Am 15. Februar 2017 werden die Raten für das I. Quartal 2017 für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben oder ihre Hausbank durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten unter Angabe ihrer Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf das Konto bei der
                
                Kreissparkasse Saalfeld – Rudolstadt
                IBAN: DE77 8305 0303 0000 0410 84
                BIC: HELADEF1SAR

        
 zu überweisen.

Aus Kostengründen werden keine Zahlscheine verschickt. Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Rathaus, im Bürgerservice, erhältlich bzw. stehen im Internet unter www.rudolstadt.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Rudolstadt
SG Steuern