Bis 2. Mai Stellungnahmen zum Bundesverkehrswegplan möglich

Der Straßenverkehr insgesamt, Streckenführungen, der Ausbau oder Neubau von Straßen, die Anbindungen an das Autobahn-Netz und die dazugehörigen Planungen

Der Straßenverkehr insgesamt, Streckenführungen, der Ausbau oder Neubau von Straßen, die Anbindungen an das Autobahn-Netz und die dazugehörigen Planungen sowie Finanzmittel sind wichtige Themen, über die viel diskutiert wird und die fast jeden auf diese oder jene Weise betreffen. Daher sollte man auch die jetzt gegebene Möglichkeit nutzen, die für die Zukunft in unserer Region geplanten Projekte zu unterstützen bzw. durch Vorschläge zu ergänzen.


Bis spätestens Montag, 02. Mai 2016 können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Bundesverkehrswegeplan an das Bundesverkehrsministerium schicken. Dabei zählt auch die Menge der Stellungnahmen zu bestimmten Bauvorhaben.

 

Aufruf

Bitte unterstützen Sie die Forderungen nach einer besseren Verkehrsanbindung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt mit Ihrem Brief ans Bundesministerium.


Um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten, wird Ihnen ein Mustertext zur Verfügung gestellt, wo die für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wichtigen Bauprojekte aufgelistet sind. Einige davon sind bisher nicht im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans enthalten. Den Mustertext können Sie als Brief ausdrucken und mit Absender per Post verschicken. Sie können ihn auch als Vorlage benutzen, um entsprechende, Ihnen besonders wichtig erscheinende Textbausteine zu entnehmen.


Eine weitere, einfache Möglichkeit gibt es online, wo über den unten aufgeführten link direkt Textbausteine bzw. der gesamte Mustertext eingefügt werden können.
Online Textbausteine einfügen unter: www.bmvi.de/bvwp2030-stellungnahme

 

 

Hier finden Sie Textbausteine für Ihren Brief ans Verkehrsministerium

» Frist bis 2. Mai 

 

Absender                                                        Datum

Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur
Referat G12
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Referentenentwurf des BVWP nehme ich wie folgt Stellung:

Teilprojekt B 088 OU Rothenstein
Teilprojekt B 088 OU Zeutsch

Ich begrüße die feste Disponierung dieser beiden Maßnahmen und unterstützt die Realisierung (OU Rothenstein) und den unverzüglichen Maßnahmebeginn (OU Zeutsch).

Teilprojekt B 088 OU Großeutersdorf
Das Projekt ist in den weiteren Bedarf eingeordnet. Dies ist im Blick auf die anderen Maßnahmen der B 088, die fest disponiert sind oder im vordringlichen Bedarf eingeordnet wurden, nicht verständlich. Ich empfehle mit Blick auf die Gesamttrasse Jena - Städtedreieck die Einordnung in den vordringlichen Bedarf.

Teilprojekt B 088 OU Uhlstädt (Anmeldenummer 1816, TH 70)
Dass die OU Uhlstädt ein ungünstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweist, liegt an der durch Thüringen angemeldeten Tunnelvariante. Ein Verzicht auf die OU Uhlstädt ist jedoch nicht denkbar. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Region mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft daran, eine früher in Betracht gezogene Linienführung wieder aufzugreifen. Nur eine Einordnung in den vordringlichen Bedarf ist konsistent für die Gesamttrasse Jena - Städtedreieck. Deshalb ist Thüringen aufzufordern, die Anmeldung unverzüglich zu korrigieren, um die Einordnung in den vordringlichen Bedarf zu gewährleisten.

Teilprojekt B 088 Ostanbindung Rudolstadt bis Kirchhasel
Die Einordnung in den vordringlichen Bedarf wird begrüßt. Mit der vorgesehenen Gesamtlänge von 4,5 km wird auch die Umfahrung des Nachbarortsteils Kirchhasel, wie in der Maßnahmebezeichnung vermerkt, erreicht. Dies wirkt sich positiv auf die Gesamttrasse aus.

Teilprojekt B 085 Schwarza bis Saalfeld
Dieses Teilstück der B 85 stellt die Verlängerung der zuvor behandelten B 88 ins Städtedreieck dar. Die Einordnung in den vordringlichen Bedarf mit dem Vermerk "Engpassbeseitigung" ist sachgerecht. Ein Vorkommnis auf diesem Abschnitt verursacht den vollständigen straßenverkehrlichen Stillstand im Städtedreieck, da es nur völlig inakzeptable großräumige Umfahrungsmöglichkeiten gibt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis von über 10 zeigt die besondere Bedeutung dieser Maßnahme und die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Realisierung.
Maßnahmen der Anbindung des Städtedreiecks an die A 9 im Zuge der B281 und A71 im Zuge der B 90n:

Teilprojekt B 090n Traßdorf (A71) bis Nahwinden
Dieses fest disponierte Bauvorhaben ist zügig fertigzustellen. Es stellt den wintersicheren Lückenschluss der Anbindung des Städtedreiecks an die A 71 dar.

Teilprojekt B281Rockendorf bis Krölpa
Dieses Teilprojekt gehört zur Anbindung des Städtedreiecks an die A9. Die Einordnung in den vordringlichen Bedarf ist sachgerecht, da ein wichtiger Lückenschluss vollzogen wird.

Teilprojekt B 281 OU Pößneck
Dieses Teilprojekt gehört zur Anbindung des Städtedreiecks an die A9 und stellt den letzten zu realisierenden Abschnitt dar. Die Einordnung in den weiteren Bedarf ist nicht sachgerecht. Die Realisierung in zeitlicher Ferne zur zuvor genannten Maßnahme Rockendorf-Krölpa ist weder logisch noch akzeptabel. Die Maßnahme Rockendorf-Krölpa kann zwar separat realisiert werden, die letzliche Fortsetzung mit der OU Pößneck ist aber unausweichlich. Gleichzeitig wird bereits jetzt die städtebauliche Beurteilung mit "hoch" eingeschätzt. Die Maßnahme gehört somit in den vordringlichen Bedarf.
Es gibt andere Maßnahmen in unserer Region, die dem vordringlichen Bedarf zugeordnet sind. Dies sind die B 88 OU Schwarza Süd und B 281 OU Saalfeld. Diese Maßnahmen dienen der Erleichterung des Straßenverkehrs im Städtedreieck und haben hohe städtebauliche Qualität. Ich befürworte und unterstütze diese Maßnahmen.
Im weiteren Bedarf sind Maßnahmen vermerkt, deren Bedeutung für die Region nicht unterschätzt werden darf. Dies sind die Teilprojekte B 085 OU Pflanzwirbach, B 085 OU Teichel, B 085 OU Bad Berka und B 281 Lichte bis Reichmannsdorf. Ich begrüße die zügige Weiterarbeit an diesen Projekten.
Ich fordere letztlich, die Einordnung der B 085 OU Probstzella in den BVWP. Es sind keine Gründe erkennbar, dass diese Maßnahme, die Thüringen in Richtung Franken und Metropolregion Nürnberg verbindet, nicht im BVWP enthalten sein soll.

Mit freundlichen Grüßen
.................................
Unterschrift

 


 

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