Zahlungstermin für Grund- und Gewerbesteuer beachten

Am 16. Februar 2015 werden die Raten für das I. Quartal 2015 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der zuletzt

Am 16. Februar 2015 werden die Raten für das I. Quartal 2015 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben oder ihre Hausbank durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten unter Angabe ihrer Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf das Konto bei der

Kreissparkasse Saalfeld – Rudolstadt
Bankleitzahl: 830 503 03
Konto- Nr. 41084
IBAN: DE77 8305 0303 0000 0410 84
BIC: HELADEF1SAR

 zu überweisen.

Aus Kostengründen werden keine Zahlscheine verschickt. Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Rathaus, im Bürgerservice, erhältlich bzw. stehen im Internet unter www.rudolstadt.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Rudolstadt
SG Steuern