Die Bewohnerparkausweise für das Jahr 2014 können vom 16.12.2013 bis 12.01.2014 im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt, Markt 7, abgeholt werden. Für Anträge, die nach dem 30.11.2013 eingegangen sind, können Bewohnerparkausweise nur insoweit erteilt werden, wie noch Kapazitäten im gewünschten Parkgebiet frei sind. Bei Abholung wird eine Gebühr in Höhe von 30 EUR fällig. Wir bitten um Verständnis, dass ein Bewohnerparkausweis erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen (vollständig ausgefüllter Antrag, Fahrzeugschein, ggf. Vollmacht über die dauerhafte Überlassung des Fahrzeugs vom Fahrzeughalter) erteilt werden kann. Aufgrund der knappen Parkmöglichkeiten in manchen Parkgebieten werden Bewohnerparkausweise, die bis zum 31.01.2014 nicht abgeholt wurden, ab Februar wieder neuvergeben.
Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass in den Straßen August-Bebel-Straße, Brückengasse, Glockenstraße und Schillerstraße ab dem 01.01.2014 ein Mischprinzip gilt. Das heißt, in diesen Straßen ist grundsätzlich das gebührenpflichtige Parken mit Parkschein für alle Fahrzeuge möglich. Die Gebührenpflicht besteht von 08.00 bis 17.00 Uhr. Ein Bewohnerparkausweis entbindet in diesen Straßen dann von der Pflicht, einen Parkschein zu lösen. Der Bewohnerparkausweis wird dafür im gesamten Bereich der Straße und nicht wie bisher, nur in einem bestimmten Bereich, gelten.
Bürgerservice Rudolstadt