Informationen zur Haus- und Straßensammlung

des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. - Landesverband Thüringen - Darf ich sammeln? Auf der Grund

des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. - Landesverband Thüringen -


Darf ich sammeln?

Auf der Grundlage des Thüringer Sammlungsgesetzes (ThürSammlG) vom 08. Juni 1995 darf jeder sammeln; ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Des Weiteren dürfen Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur bis zum Eintritt der Dunkelheit an der Sammlung teilnehmen.


Wo erhalte ich die nötigen Sammlungsunterlagen?

Die Sammellisten und Ausweise erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder auf Anfrage direkt bei uns (Adresse siehe unten).


Was muss ich während der Sammlung beachten?

Wenn Sie für den Volksbund sammeln, denken Sie bitte daran,

  1. den Personalausweis und den Sammlerausweis mitzunehmen,
  2. jede Spende in die nummerierte Liste einzutragen, wobei der Name fehlen kann, sofern der Spender nicht genannt sein will,
  3. Sammelerträge, Listen und Ausweise bitte nach Beendigung der Sammlung an die ausgebende Stelle zurückzugeben, die Listen müssen zur Prüfung des Sammlungsergebnisses vollständig vorgelegt werden (auch unbenutzte Listen zurückgeben)

Was erhalte ich als Sammler für meine Mühe?

Als Aufwandsentschädigung erhält jeder Sammler auf Wunsch 10% seines erreichten Sammlungsergebnisses erstattet. Besonders engagierte Sammler erhalten eine Urkunde, ein Werbegeschenk und ggf. eine Einladung zur Dankeveranstaltung in die Thüringer Staatskanzlei nach Erfurt.


Wohin kann ich mich bei Rückfragen wenden?

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Landesverband Thüringen
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt

 

Telefon: 0361 - 6 44 21 75
Telefax: 0361 - 6 44 21 74
E-Mail: thueringen@volksbund.de