Rechtliche Grundlagen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter rudolstadt.de veröffentlichten Internetseiten der Stadtverwaltung Rudolstadt.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22. September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Das heißt, dass die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Navigation (Eingliederung der Überschriften)
  • PDF-Dokumente (Vordrucke, Berichte, Amtsblatt und andere)
  • Zeitbasierte Medien (keine Text-Alternativen und Untertitel für Videos)
  • Tastaturbedienung ist nicht vollständig nutzbar (fehlende Kurzbefehle)
  • Web-Formulare (Übernachtungsanfragen, Newsletter, Veranstaltungskalender, Suche)

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen an oder nutzen Sie den Online-Dienst „Barrierefreiheitsmeldung“.

Am Ende jeder Webseite finden Sie diese Erklärung zur Barrierefreiheit und den Link zum Online-Dienst „Barrierefreiheitsmeldung“ mit vorausgefüllten Feldern zur betreffenden Webseite. Nutzen Sie bitte diesen Link zur Rückmeldung und einfacheren Zuordnung der Barrieren, Probleme und Hinweise zur konkreten Webseite.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter nachfolgendem Verweis.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter nachfolgender E-Mail.