Die Stadt Rudolstadt schreibt als gesetzliche Vertreterin der Gesamtheit der am Auseinandersetzungsverfahren in Teichröda Beteiligten das unbebaute Grundstück südöstlich der Straße Am Schenkenberg in Teichröda mit Bebauungsverpflichtung öffentlich zum Verkauf aus:

Baulücke in 07407 Rudolstadt/ Ortsteil Teichröda, Am Schenkenberg

Lage

Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Teichröda. Über die nahegelegene Bundesstraße B 85 besteht eine verkehrsgünstige Anbindung nach Rudolstadt (ca. 6  km) sowie in die Landeshauptstadt Erfurt (ca. 38 km). Der nächste Autobahnanschluss an die A 71 (bei Trassdorf) liegt ca. 30 km und an die A 4 (bei Magdala) ca. 25 km entfernt. Eine Bushaltestelle befindet sich in ca. 200 m Entfernung.

Das zum Verkauf vorgesehene Flurstück ist in der Abbildung durch rote Umrandung hervorgehoben.

Allgemeine Grundstücks- und Gebäudedaten

Gemarkung / Flur Teichröda / 4
Flurstück 337/2
Grundstücksgröße 378 m²
Objektart unbebautes Grundstück

Objektbeschreibung

Das zu veräußernde Grundstück liegt vollständig im Innenbereich (§ 34 BauGB), gemäß Geltungsbereich der Klarstellungs- und Abrundungssatzung OT Teichröda. Die umgebende Bebauung ist als allgemeines Wohngebiet zu bewerten. Für das nördlich angrenzende Nachbargrundstück wurde im Jahr 2022 für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses durch das Landratsamt ein positiver Bauvorbescheid u. a. mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt:

- Die Errichtung von Bauvorhaben ist im Randbereich der Straße Am Schenkenberg möglich.

- Die höhenmäßige Einordnung des Vorhabens ist auf der Grundlage eines Vermessungsplanes (Baugrundstück mit angrenzenden Verkehrsflächen) darzustellen. Höhenbezugspunkt ist die Oberkante der angrenzenden Straße Am Schenkenberg. Die höhenmäßige Einordnung resp. die Trauf- und Firsthöhen müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

- Nach den Festsetzungen der Satzung für die Abrundungsbereiche sind max. 2 Vollgeschosse möglich. Drempel sind grundsätzlich bei ausgebauten Dachgeschoss bis zu einer Kniestockhöhe von 1,0 m zulässig; ohne Dachausbau keine Zulässigkeit. Eine Grundflächenzahl (§ 16 Abs. 2 BauNVO) GRZ von max. 0,4 und eine Geschossflächenzahl (§ 16 Abs. 2 BauNVO) GFZ von max. 0,6 sind nachweisbar einzuhalten.

- Zulässig sind ausschließlich geneigte Dächer in Form von Sattel- und Krüppelwalmdächern mit Dachneigungen zwischen 30° und 45°.

- An den Grundstücksgrenzen zu den Verkehrsflächen sind Einfriedungen in Form von ortstypischen Holzlattenzäunen (Staketen) und Hecken aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen bis zu einer Höhe von 1,0 m sowie topographisch angepasste Natursteinmauern oder mit Natursteinen verblendete Betonstützmauern zulässig.

- Alle weiteren Festsetzungen der Klarstellungs- und Abrundungssatzung sind zu beachten und einzuhalten. Die Satzung (Lageplan und Begründung) ist auf der Internetseite der Stadt Rudolstadt im Geoportal einsehbar.

- Da der vom Forstamt geforderte Mindestabstand zum Wald von 30 m auf dem Flurstück 337/2 nicht eingehalten werden kann, können Haftungsansprüche gegenüber der Forstverwaltung nicht erhoben werden. Zudem wird eine verstärkte statische Ausführung des Dachstuhles gefordert, welche im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen ist.

Bei dem zum Verkauf ausgeschriebenem Flurstück 377/2 handelt es sich um ein in leichter Hanglage befindliches Wiesengrundstück in Waldrandnähe. Das Grundstück wird zur Neubebauung mit einem Einfamilienhaus zur Sicherung des Wohnungsbedarfs des Ortsteils mit Bebauungsverpflichtung öffentlich ausgeschrieben.

Der Mindestkaufpreis im Rahmen der Ausschreibung beträgt 48 €/m².

Ein Anschluss des Vorhabens an den Leitungsbestand ist im angrenzenden Straßenraum möglich. Nach Auskunft der Versorgungsträger liegen keine Erschließungsanlagen auf der zu veräußernden Grundstücksfläche. Auf dem Grundstück lastet kein gestundeter Kläranlagenbeitrag zu Gunsten des ZWA.


Kaufkonditionen

Mindestkaufpreis 18.144,00 €
zzgl. Nebenkosten u. a. Grunderwerbssteuer, Kosten für Eigentumsumschreibung, Notarkosten, sonstige Kosten
Verfügbar ab sofort

Sonstige Angaben/ Kontakt

Ihr Kaufangebot richten Sie bitte mit Angabe des Käufers und des Kaufpreisgebotes unter Beifügung nachfolgend aufgeführter Unterlagen und Angaben an die Stadtverwaltung Ru-dolstadt, Sachgebiet (SG) Liegenschaften, Markt 7, 07407 Rudolstadt:

  • Vollständiger Vorname und Nachname des Käufers bzw. der Käufer
  • bei gewerblichen Käufern Auszug aus dem Handelsregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bonitätsnachweis
  • Information, in welcher Höhe zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld als Belastung in Abt. III des Grundbuches vorgesehen ist
  • Nutzungs-/ Bebauungs-/ Sanierungskonzept.

 

Hinweise

Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Die Stadt Rudolstadt behält sich vor, das Verkaufsverfahren aufzuheben, wenn für sie kein wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen ist.

 

Für weitere Informationen zum Objekt und Rückfragen steht das Sachgebiet (SG) Liegenschaften unter der Tel. (0 36 72) 48 62 30 bzw. per E-Mail über liegenschaften@rudolstadt.de zur Verfügung. Eine Besichtigung des Ausschreibungsobjektes ist nach vorheriger Absprache mit dem SG Liegenschaften möglich.

letzte Aktualisierung 30.11.2023

Hinweise

Die Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr übernommen.
Datengrundlage Lageplan und Luftbild: Geobasisdaten der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung.