Städtebauförderung

Städtebauförderung in Sanierungsgebieten und in Gebieten mit Erhaltungssatzung gemäß geltender Städtebauförderrichtlinie. Förderungen sind möglich im Sanierungs- und Erhaltungssatzungsgebiet "Altstadt Rudolstadt".

Voraussetzungen:

Aufnahme der Stadt Rudolstadt in ein Förderprogramm von Bund und Land sowie die Aufnahme des Fördervorhabens in den jährlichen Haushalt der Stadt Rudolstadt und die Bewilligung der Fördermittel durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Abstimmungen zum Bauvorhaben sollen bis 30.08. erfolgen, da der Antrag auf Förderung bis spätestens 01.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden kann.

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser Antrag einschließlich Baubeschreibung mit Erläuterung des Bauzustandes (aussagekräftige Fotos) und der geplanten Sanierungsmaßnahmen
  • Zeichnungen (Grundrisse aller Geschosse mit Kennzeichnung Abbruch/Neubau, Schnitte, Ansichten mit Darstellung von Fensterausführung und -teilung, Haustür, Balkonbrüstungen sowie Details)
  • Außenanlagenplan
  • Kostenberechnung, Wohnflächenberechnung
  • Architektenvertrag/ Ingenieurverträge mit Honorarermittlung

Ansprechpartner

Sachgebiet Stadtsanierung
Telefon. 03672 486-621
Fax. 03672 48648-621
E-Mail. sanierung@rudolstadt.de