Gebiete mit Gestaltungs- und Erhaltungssatzung

Der städtebauliche Verfall in den vergangenen Jahren hat gelehrt, in welchem Maße historische Gebäude, Strukturen und Straßenzüge die Identität einer Stadt prägen und diese unverwechselbar machen. Aus diesem Grund soll wertvolle Bausubstanz, die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist, für die künftigen Generationen mittels des Instrumentes der Erhaltungs - und Gestaltungssatzung gesichert werden. Ausgehend von der Betrachtungsebene der Gesamtstadtstruktur geht es um den Schutz der Stadtgestaltung der einzelnen Quartiere und Straßenzüge bis hin zum einzelnen Gebäude.

Aufgrund der einmaligen, vorwiegend homogenen Raum- und Baustrukturen wurden deshalb im Jahre 1992 für die "Altstadt Rudolstadt" und im Jahre 2003 für das "Villenviertel" einschließlich der Gründerzeitbebauung der südlichen Schwarzburger Chaussee im Westen der Stadt Rudolstadt Erhaltungssatzungen aufgestellt.

Finanziell können Eigentümer und Bauherren in den o. g. Gebieten mit Städtebaufördermitteln oder steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten unterstützt werden.

Während die Erhaltungssatzung einem verstärkten Bestandsschutz dient, wird mit der Gestaltungssatzung eine örtliche Bauvorschrift erlassen, welche auf Grundlage einer umfassenden Strukturanalyse eine gestalterische Rahmensetzung für die Raum- und Baustruktur bezweckt. Zur Umsetzung der stadtgestalterischen und architektonischen Zielstellungen wurde für den Bereich der historischen Altstadt im Jahre 1991 die Gestaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt" erlassen.

  • Erhaltungssatzung der Stadt Rudolstadt (RuErhS) 
  • Erhaltungssatzung "Villenviertel" (RuErhS "Villenviertel") 
  • Gestaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt"

Die Satzungen können im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung eingesehen werden. Die Geltungsbereiche der Satzungen sind im Geoportal der Stadt Rudolstadt dargestellt.
 

Wir beraten Sie u. a. zu folgenden Themen:

  • Abstimmung zu baulichen Maßnahmen im Geltungsbereich der Satzungen
  • Genehmigungen für Vorhaben im Geltungsbereich von Erhaltungssatzungsgebieten nach § 173 BauGB
  • Befreiungen von der Gestaltungssatzung
  • Abstimmung zur Farbgebung von Gebäuden
  • Beratung von Bauherren und Investoren bei baulichen Vorhaben in den Satzungsgebieten zu planungs- und sanierungsrechtlichen sowie gestaltungsrelevanten Zielstellungen

Ansprechpartner

Sachgebiet Stadtsanierung
Telefon. 03672 486-621
Fax. 03672 48648-621
E-Mail. sanierung@rudolstadt.de

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